VW EA 288 Abgasskandal – Oberlandesgericht Dresden mit Fragen ans Kraftfahrtbundesamt

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VW Fahrer mit EA 288 Motor aufgepasst: mit Beschluss vom 13.10.2022, Aktenzeichen 11a U 112/21 hat das Oberlandesgericht Dresden eine wichtige Wegmarke gesetzt und zahlreiche Fragen ans Kraftfahrtbundesamt formuliert. Bereits die Feststellung des unstreitigen Vortrags hat es in sich. Dort heißt es: „Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass das Fahrzeug des Klägers Audi A5 Coupé, Baujahr 2018, Typgenehmigung 26.09.2017, EA 288, EUR 6, über eine sogenannte Fahrkurvenerkennung verfügt, die dazu führt, dass das Abgasverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand anders geregelt wird als im realen Straßenverkehr." Eine konkrete Frage ans Kraftfahrtbundesamt lautet dann: „Hat das KBA Kenntnisse darüber, ob das konkrete Fahrzeug Audi Coupé Baujahr 2018, Typgenehmigung 26.09.2017, EA 288, EUR 6, (…) ohne die sog. Fahrkurvenerkennung die Grenzwerte auf dem Prüfstand einhalten würde? Wenn ja, worauf gründen sich diese Erkenntnisse und welche konkreten Untersuchungen wurden ggf. durchgeführt? 

Klagen mit VW EA 288 Motor weiter aussichtsreich 

Im November und Dezember 2022 wird ein Doppelschlag an Urteilen des Europäischen Gerichtshofs erwartet. Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, das zweite Urteil des EuGHs, in der Sache C 100/21 abzuwarten und seine eigene Rechtsprechung daran auszurichten. Es wird erwartet, dass der Europäische Gerichtshof verbraucherfreundlich urteilt und damit eine Haftung der Hersteller auch wegen Fahrlässigkeit eröffnet.  Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite unter EA288 und in regelmäßigen Ratgeberartikeln hier auf 123recht.de.

Malte Brix
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