Verkaufsfotos bei ebay dürfen den Käufer nicht täuschen!

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Ebay, Foto, Verkaufsfoto, Internet
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Fazit:

Von Rechtsanwalt Alexander Glatzel

Grundsätzlich gilt im Kaufrecht und damit auch bei ebay das alte germanische Sprichwort „Augen auf beim Kauf". Das hat sich wohl ein Verkäufer bei ebay auch gedacht, als er einen Puppenkörper und einen Puppenkopf an eine Bieterin verkaufte, ohne sie darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass beide Teile nicht zusammenpassen. Die dabei ins Netz gesetzten Verkaufsfotos gaben hierüber für Bieter keinen Aufschluss.

Nachdem die Käuferin nach Erhalt der Ware den Kaufpreis wegen dieses Fehlers zurückverlangte, verweigerte der Verkäufer dies mit der Begründung, dass sie bei genauer Betrachtung der Verkaufsfotos hätte erkennen müssen, dass Kopf und Rumpf nicht zusammenpassen.

Marcus Alexander Glatzel
Partner
seit 2004
Rechtsanwalt
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: http://www.glatzel-partner.com
E-Mail:
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht

Das Amtsgericht Bitburg wie auch die zweite Instanz, das Landgericht Trier (Urteil vom 22.04.05, Az. 1 S 21/03), sahen das aber ganz anders. Auf den Fotos sei gerade nicht erkennbar gewesen, dass Kopf und Körper nicht zusammenpassen. Durch den Verkäufer war dies auch durch eine E-Mail an die Käuferin zugesichert worden. Der Verkäufer kann sich nur dann auf den Gewährleistungsausschluss berufen, wenn der Käufer den Mangel auf den Fotos ohne Weiteres erkennen kann. Ist die Mangelhaftigkeit auf den Fotos dagegen nicht erkennbar, so muss der Verkäufer in der Produktbeschreibung die vorhandenen Mängel benennen.

Bei ebay-Verkäufen mit Verkaufsbildern müssen die Fotos also eindeutigen Aufschluss über vorhandene Fehler geben. Das Betrachten von Fotos durch den Bieter kann nicht einer Warenbesichtigung vor Ort gleichgesetzt werden. Will der Verkäufer auf Nummer sicher gehen, dann muss er vorhandene Fehler im Verkaufsangebot zusätzlich beschreiben oder sie müssen ohne Weiteres, auch für den Laien, auf dem Foto erkennbar sein.

Ihre

Kanzlei Glatzel & Partner, Partnerschaftsgesellschaft
Nürnberger Str. 24
63450 Hanau

Telefon: 06181-6683 799
Internet: www.glatzel-partner.com