Volkswagen Dieselskandal - Strafverfahren im gegen ehemalige VW-Manager kommt nur schleppend voran

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Verteidiger kritisieren Staatsanwaltschaft

Der Dieselskandal bei VW ist nun fast 7 Jahre in der Öffentlichkeit bekannt. Der erste große Strafprozess kommt vor dem Landgericht in Braunschweig nur schleppend voran. Mehrere Verteidiger beschwerten sich über schlechte Weitergabe von Informationen durch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen vier frühere Führungskräfte von VW denen gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen wird kommt seit ungefähr einem Jahr nur relativ schleppend voran. Der Vorsitzende Richter forderte, dass Informationen mit allen Prozessbeteiligten geteilt werden sollen. Im Prozess wurde auch eine Staatsanwältin, die aus einer Zeugenvernehmung aus dem Jahr 2016 berichten konnte. Dabei hatte sie auch mit Erinnerungslücken zu kämpfen. Allerdings konnte Sie anhand von Protokollen Gesprächsinhalte auch mit dem ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn wiedergeben.

VW Abgasmanipulationen zivilrechtlich weiterhin relevant

Klagen im VW Abgasskandal wegen Abgasmanipulationen an den Motoren EA 189 und EA 288 sind weiterhin aktuell und möglich. Beim EA 189 geht dies auch ohne Verjährungsproblematik, wenn das Fahrzeug neu bei VW gekauft wurde, vor weniger als 10 Jahren. Beim EA 288 sind Klagen auch weiterhin möglich und dürften insbesondere vor dem Hintergrund des Votums des Generalanwalts vom 02.06.2022 in der Rechtssache C-100/21 gute Erfolgsaussichten haben. Ein entsprechendes Urteil vom europäischen Gerichtshof wird für Ende 2022, Anfang 2023 erwartet. Betroffene VW Fahrer sind aufgerufen Ihren Fall von einem auf den Dieselskandal spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen. Beim EA 288 hatte das Oberlandesgericht Köln VW klar und eindeutig verurteilt. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Internetpräsenz unter EA288 Motor und hier in unseren regelmäßigen Ratgeberartikeln.

Malte Brix
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Die Kanzlei BRIXLANGE bietet bezüglich der Abgasmanipulationen von VW eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Wir prüfen Ihren Fall im Hinblick auf Betroffenheit, einer möglichen Verjährung und bezüglich der Erfolgsaussichten. Wir ermitteln außerdem wie hoch ihr Schadensersatz im Erfolgsfall aussehen wird. Dabei nehmen wir uns für Sie und Ihren Fall individuell Zeit. Kommen Sie mit einer Anfrage gerne einfach auf uns zu.

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