Volkswagen und Audi Abgasskandal – Wichtiger Termin vor dem Bundesgerichtshof steht an

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Am 05.Mai 2022 wird der Bundesgerichtshof über den Motor EA 897 verhandeln, Aktenzeichen: VII ZR 209/20. Diesen Motor hat die Audi AG hergestellt und die Volkswagen AG hat ihn, hier in einen PKW VW Touareg V6 TDI Bluemotion Technology 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6, eingebaut.

Besonderheit des Verfahrens

Die Besonderheit ist hier, dass nicht die Audi AG verklagt ist, wie üblich beim Motor EA 897, sondern die Volkswagen AG. Denn die Audi AG hat den Motor EA 897 hergestellt, die Volkswagen AG in den VW Touareg eingebaut. Konsequent hatte das Oberlandesgericht Oldenburg die Volkswagen AG auch verurteilt. Auch die Audi AG ist bislang vor zahlreichen Oberlandesgerichten bereits aufgrund der Abgasmanipulationen beim Motor EA 897 verurteilt worden.

Malte Brix
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Pflichtrückruf angeordnet

Der streitgegenständliche Touareg unterlag einem Pflichtrückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Insbesondere die so genannte „Aufheizstrategie", Strategie A, war relevant für den Rückruf. Dabei erkennt die Software den Prüfstand und reinigt die Abgase vorschriftsmäßig. Im Straßenverkehr wird dann ein Vielfaches der erlaubten Stickoxide ausgestoßen.

Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verurteilt

Die Volkswagen AG war wegen der Kenntnis über die abgasmanipulierten EA 897 Motoren im streitgegenständlichen 3.0 Liter Motor des Touaregs bereits vom Oberlandesgericht Oldenburg verurteilt worden. Insofern bestehen auch vor dem Bundesgerichtshof gute Chancen. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Website unter Volkswagen Abgasskandal und in unseren Ratgeberartikeln hier auf 123recht.de.

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zum Audi Abgasskandal an. Die Audi AG ist für die Abgasmanipulationen beim EA 897 Motor verantwortlich und haftet dafür. Die Audi AG ist bereits von mehreren Oberlandesgerichten wegen der Manipulationen verurteilt worden. Alle VW, Audi und Porsche Diesel-Fahrer mit 3.0 und 4.2 Liter Motor sollten ihre berechtigten Ansprüche überprüfen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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