Weitere positive Urteile im Daimler Dieselskandal - Gerichtliche Aufarbeitung geht weiter

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Fordern Sie Schadensersatz im Daimler Abgasskandal - Warum sich die Daimler Diesel Klage lohnt, erfahren Sie hier

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Dieselskandal am 04.02.2022 gleich zweimal verurteilt. Streitgegenständlich waren jeweils Daimler Fahrzeuge der V-Klasse vom Typ V 250. Mit Az. 17 O 963/20 und Az. 17 O 962/20 kassierte Daimler zwei Niederlagen. In den Fahrzeugen war der Motor OM 651 mit der Euronorm Euro 6 verbaut. Diese Fahrzeuge benutzen auch Ad-Blue als Abgasreinigung.

Ad-Blue bei Daimler als Einfallstor für unzulässige Abschalteinrichtungen

Zu den Ad-Blue Dosierstrategien schreibt das Bundesverkehrsministerium laut einem Bericht des Bayrischen Rundfunks:

Malte Brix
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„Das Fahrzeug wählt in der Abgasnachbehandlung per SCR-Katalysator zwei unterschiedliche Regelstrategien (Modi) hinsichtlich der Eindüsung von AdBlue, welches die Stickoxide (NOx) reduziert. Während unter Bedingungen, wie sie auch für die Typprüfung vorgegeben sind, nach Motorstart ein vergleichsweise effektiver Modus geschaltet ist, wird nach dem Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse nach Ablauf des Prüfzyklus dauerhaft in einen weniger effektiven Modus geschaltet."

Urteile bestätigen die guten Erfolgsaussichten im Daimler Abgasskandal

Die Urteile sind keine Einzelfälle. Bereits eine Vielzahl von positiven Urteilen konnten im Daimler Abgasskandal erstritten werden. Betroffene erhalten weitere Informationen im Daimler Abgasskandal kostenfrei auf unserer Website unter Mercedes Abgasskandal und hier auf 123recht.de, wo wir regelmäßig zu neuen Urteilen und anderen News berichten. Außerdem können Sie von unserer kostenfreien Erstberatung profitieren. Hier erfahren Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist!

Dieselskandal bei Daimler noch nicht vorbei

Die Abschalteinrichtungen bei Daimler, sowohl bei Euro 5, als auch Euro 6 Fahrzeugen, sind nach unserer Einschätzung alle prüfstandsoptimiert und daher sittenwidrig. Daraus folgt ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 826 BGB. Insofern lohnt es sich grundsätzlich für alle Daimler Diesel-Fahrer mit Fahrzeugen der Baujahre 2008-2018, Klagen anzustrengen. Der Betrag, den Sie auf diese Weise erhalten können, liegt meist deutlich über dem Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Sprechen Sie uns an.

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Daimler Dieselskandal betroffen ist und zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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