Weiterer positiver Beschluss des Bundesgerichtshofs in Daimler Verfahren – Mercedes Abgasskandal

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Mit Beschluss vom 23.02.2022 VII ZR 602/21, hat der Bundesgerichtshof erneut Daimler-Klägern in Dieselverfahren gegen die Mercedes Benz Group AG Auftrieb gegeben.

Zurückverweisung ans Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

Der Bundesgerichtshof hat damit wieder ein Verfahren, dieses Mal im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde, an ein Oberlandesgericht zurückverwiesen. In diesem Verfahren hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Tatsachenvortrag eines Klägers nicht ausreichend gewürdigt.

Malte Brix
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Ausführungen des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof schreibt dazu: „Nach diesen Grundsätzen liegt eine Gehörsverletzung vor. Die Annahme des Berufungsgerichts, der von der Nichtzulassungsbeschwerde aufgezeigte Vortrag des Klägers zu einer Prüfstandsbezogenheit der KSR sei nicht hinreichend substantiiert, überspannt die Anforderungen offenkundig und verletzt den Kläger in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG."

Damit ist klar: Gerichte können nicht einfach Vortrag zur Prüfstandsbezogenheit einer Abschalteinrichtung, hier der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, übergehen. Die Gerichte müssen den Vortrag prüfen und Gehör schenken. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Neue Urteile Mercedes Diesel Abgasskandal und hier auf 123recht.de, wo wir regelmäßig informieren.

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