Weiteres positives Urteil gegen Mercedes-Benz Group AG – LG Hamburg mit verbraucherfreundlicher Rechtsprechung
Mehr zum Thema: Kaufrecht, Mercedes, Abgasskandal, Dieselskandal, EntschädigungDas Landgericht Hamburg hat die Mercedes-Benz Group AG mit Urteil vom 19.04.2022, Az. 317 O 154/20 zum Schadensersatz verurteilt und zur Rückabwicklung Zug um Zug. Dabei ging es um einen Mercedes C 220 d der Euronorm 6. Dabei nimmt das Gericht die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung in den Fokus und wertet diese als unzulässige Abschalteinrichtung. Auf S. 6 des Urteils heißt es: „Das Gericht hat mit der Kühlmittelsolltemperaturregelung von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen, die nicht in vertretbarer Weise durch die Annahme von Ausnahmeregelungen als zulässige erachtet werden kann und deren Inverkehrbringen aufgrund einer Gesamtwürdigung ihrer Funktionsweise als grob sittenwidrig anzusehen ist."
Besonderheit: hier lag kein verpflichtender Rückruf vor
Für das Fahrzeug lag kein verpflichtender Rückruf, sondern nur eine freiwillige Servicemaßnahme zu. Das Gericht wertete den Vortrag zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aber zutreffend als unstreitig. Auch dieses aktuelle Urteil sollte allen Klägern, die gegen die Mercedes-Benz Group AG klagen wollen, Mut geben, tätig zu werden. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Mercedes Abgasskandal welche Modelle - und hier auf 123recht.de in zahlreichen Ratgeberartikeln.


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