Zusätzliche Verpackungs- und Bearbeitungskosten bei Onlinekauf?

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Der endgültige Preis muss vor der Bestellung genannt werden

Frage: Bei Kauf auf einem Online-Portal stand zunächst der Warenpreis zuzüglich Versandkosten im Shop. Im Zuge des Zahlungsvorgangs kamen dann noch Verpackungs- und Bearbeitungskosten oben drauf. Ist das ok?

123recht.de: Nein, das ist ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung. Solche Preisbestandteile müssen von vorneherein in den Endpreis mit einberechnet und dürfen nicht erst später im Laufe des Kaufprozesses hinzuaddiert werden. Aber Achtung: Wenn Sie den Kauf dann trotzdem bestätigen, schulden Sie den vollen Preis, inklusive der genannten Preisbestandteile. Der gegen die Preisangabeverordnung verstoßende Webshop kann von einem Konkurrenten oder Verbraucherschutzverband abgemahnt werden, Sie selbst können als Verbraucher keinerlei Ansprüche gegen den Shop geltend machen.

Frage: Ich muss also den vollen Preis zahlen?

123recht.de: Leider ja. Sie sollten den Verstoß aber unbedingt dem örtlichen Verbraucherschutzverband melden, damit dieser gegen den Webshop tätig wird.

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