Abmahnung CHANEL S.A.S über Kanzlei FPS erhalten? Wir helfen Ihnen!

Mehr zum Thema: Markenrecht, Unterlassungserklärung, CHANEL, FPS, Coco, Abmahnung
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Wieder CHANEL - Abmahnungen im Umlauf

Die CHANEL S.A.S. ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Luxusindustrie. Die CHANEL S.A.S. hat unter anderem seinen Namen „CHANEL" (benannt nach der Gründerin, Frau Coco Chanel), als Marke schützen lassen

Die Abmahnungen für die CHANEL S.A.S. werden von der Anwaltskanzlei FPS ausgesprochen und betreffen besonders Online-Händler, die Luxusartikel mit der Bezeichnung „CHANEL" bewerben. 

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Was wird von der Kanzlei FPS / CHANEL S.A.S. vorgeworfen?

Die Kanzlei FPS wirft dem Empfänger für Ihre Mandantin die CHANEL S.A.S vor, die Marke „CHANEL" unberechtigterweise verwendet zu haben. Als Anlage zum Abmahnschreiben legt die Kanzlei FPS üblicherweise eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Diese bitte nicht ohne anwaltlich Prüfung vorschnell unterschreiben!

Was verlangt die Kanzlei FPS für die CHANEL S.A.S.?

Die Kanzlei FPS fordert im Namen der CHANEL S.A.S. zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:

- Umfangreiche Auskunftsansprüche (zur Vorbereitung und Berechnung etwaiger Schadensersatzansprüche)

- Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswerts von 150.000,00 €

- Anspruch auf Rückruf/Vernichtung

Ich habe eine Abmahnung der Kanzlei FPS für die CHANEL S.A.S. erhalten, was kann ich tun?

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei FPS für die CHANEL S.A.S. betroffen sein, bleiben Sie bitte ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Sollte dies nicht der Fall, wäre anzuraten, die Abmahnung fachkundig zurückzuweisen. Sollte die Abmahnung allerdings berechtigt sein, sollte versucht werden, eine möglichst sinnvolle außergerichtliche Einigung zu finden.

Hierbei bin ich Ihnen gerne als Fachanwalt behilflich.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter und bieten Ihnen die Verteidigung gegen die Abmahnung der Kanzlei FPS für die CHANEL S.A.S. zum günstigen Festpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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