Abmahnung Kanzlei Gutsch & Schlegel wegen Pink Floyd (Marke) erhalten? Wir helfen!

Mehr zum Thema: Markenrecht, Gutsch, Schlegel, Unterlassungserklärung, Pink, Floyd
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Weitere Abmahnungen von Gutsch & Schlegel im Umlauf

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel versendet mit großer Regelmäßigkeit Abmahnungen betreffend verschiedenste Künstler aus der Musikbranche, wie z. B.:

- Genesis

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

- Phil Collins

- Pink Floyd

-Jimmy Hendrix

- Eric Clapton

- Iron Maiden

Auch heute hat uns die Anfrage einer Betroffenen erreicht, die eine markenrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit der Verwendung der geschützten Wortmarke Pink Floyd, sowie einer damit in Verbindung stehenden Bildmarke (das bekannte Cover des 1973 erschienen Pink Floyd Albums The Dark Side oft he Moon) erhalten hat.

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel fordert in dieser Abmahnung für die Rechteinhaber an der Wortmarke Pink Floyd zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz auf. Konkret werden knapp 2.000.- € an Rechtsanwaltskosten und pauschal 2.500.- € Schadensersatz als Pauschale gefordert.

Ob die behaupteten Rechtsverletzungen überhaupt vorliegen, ist immer im konkreten Einzelfall zu prüfen. Sofern auch Sie eine Abmahnung von Gutsch & Schlegel betreffend Pink Floyd (oder einen anderen Künstler / Band) erhalten haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir haben bereits seit mehreren Jahren Erfahrung mit Gutsch & Schlegel und derartigen Abmahnungen und wissen daher genau, was zu tun ist. Ist die Forderung unberechtigt, so sollte sie fachmännisch zurückgewiesen werden. Aber auch bei einer berechtigten Abmahnung konnten wir stets wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse für unsere Mandantinnen und Mandanten erzielen.

 

Erste-Hilfe-Tipps im Falle einer Gutsch & Schlegel Abmahnung (z. B. Pink Floyd)

- Keine Kontaktaufnahme mit Gutsch & Schlegel aufnehmen

- Die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

- Nicht ohne Vorprüfung bezahlen

- Im Rahmen der gesetzten Fristen einen Fachanwalt zur Unterstützung hinzuziehen.

Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, die rechtliche Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 - 0) zu erörtern. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben von Gutsch & Schlegel (z. B. Pink Floyd) per E-Mail (info@drnewerla.de ) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können. Nutzen Sie gerne auch die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.

Wir helfen Ihnen, das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen! Rechtsanwalt Dr. Newerla verteidigt und verhandelt gerichtlich wie außergerichtlich seit 2008. Wir sind u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie zu günstigen Festpreisen tätig und das bundesweit!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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