Abmahnung Markenrecht: Spinning (Mad Dogg Athletics Inc.)
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1. Wer mahnt ab?
Heute möchte ich eine Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts besprechen.
Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei greyhills derzeit für die Mad Dogg Athletics Inc. aus den USA markenrechtliche Abmahnungen aus.
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Konkret wird dem Abgemahnten der Vorwurf unterbreitet, die Markenrecht der Mad Dogg Athletics Inc. an der Marke „Spinning“ durch das Anbieten von Waren unter Nennung der Bezeichnung „Spinning“ verletzt zu haben.
2. Was fordern die greyhills Rechtsanwälte?
Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:
a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
b. Zahlung von Abmahnkosten im vierstelligen Bereich
c. Auskunftserteilung
Unser ausdrücklicher Rat
Bitte nicht vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren?
Die Abmahnung sollten Sie zwar ernst nehmen, keinesfalls sollten Sie sich aber einschüchtern lassen. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.
Sollten die Vorwürfe aber zutreffen, sollte innerhalb der Frist reagiert und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.
4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
- Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!
- Fristen einhalten
- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!
Haben auch Sie eine Abmahnung der greyhills Rechtsanwälte für die Mad Dogg Athletics Inc. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Spinning“ erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter.
Ich vertrete Sie auf Wunsch gerne bundesweit.
Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie mir gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zusenden. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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