Abmahnung Markenrecht: Spinning (Mad Dogg Athletics Inc.) durch die Greyhills Rechtsanwälte
Mehr zum Thema: Markenrecht, Spinning, Unterlassugnserklärung, Marke, Abmahnung, DoggWeitere Abmahnungen der Greyhills Rechtsanwälte in Bezug auf die Marke "Spinning" im Umlauf
Wer mahnt ab?
Dem Empfänger der Abmahnung wird in dem Schreiben der Vorwurf gemacht, die Markenrecht der Mad Dogg Athletics Inc. an der Marke „Spinning“ durch das Anbieten von Waren unter Nennung der Bezeichnung „Spinning“ verletzt zu haben.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
2. Was wird gefordert?
Das Abmahnschreiben beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Abmahnkosten im vierstelligen Bereich
- Erteilung von Auskunft im Zusammenhang mit der Verwendung der Marke „Spinning“
Unsere ausdrückliche Empfehlung:
Keine vorschnelle Zahlung leisten, nicht ohne anwaltliche Prüfung etwas unterschreiben!
3. Sollte ich auf die Abmahnung reagieren?
Die Abmahnung sollten Sie bitte ernst nehmen. Lassen Sie sich aber auch nicht davon einschüchtern. Zunächst ist zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich zurückzuweisen.
Sollten die Vorwürfe zutreffen, sollte innerhalb der Frist reagiert und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich. Wir verfügen über Erfahrung aus mehr als 10 Jahren der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen.
4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
- Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!
- Fristen unbedingt einhalten
- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!
Haben auch Sie eine Abmahnung der Greyhills Rechtsanwälte für die Mad Dogg Athletics Inc. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Spinning“ erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter.
Ich vertrete Sie auf Wunsch gerne bundesweit.
Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!
Gerne können Sie uns telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion von anwalt.de zusenden. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren fairen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.
Wir helfen Ihnen, bundesweit!
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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