Abmahnung Reemtsma wegen Markenverletzung durch Liquids

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Was tun, wenn eine Abmahnung eingegangen ist?

Liquids sind die große Mode zurzeit. Ein Großteil der Waren werden im Ausland hergestellt und importiert. Gewerbliche Käufer bieten die Liquids unter dem vom Hersteller vorgegebenen Namen an und geraten so in die Falle:

Einige Hersteller verwenden Bezeichnungen, die große Ähnlichkeit mit den Marken bekannter Zigarettenherstellern haben, so Peter Stuyvesant und Davidoff. Die feindlichen Kennzeichen lauten "Dovidaf" oder auch nur "Stuyvesant".

Die Originalmarken sind seit einiger Zeit für Reemtsma geschützt, auch für Tabakersatzstoffe. Es besteht also Warenidentität und eine erhebliche Ähnlichkeit bei den Marken. Sofern man den Einwand der Nichtbenutzung für Tabakersatzstoffe erhebt, besteht ein erhebliches Risiko, dass wegen der Warenähnlichkeit trotzdem eine Verletzungshandlung vorlieht.

Trotzdem wurde in der Vergangenheit munter für die Liquids geworben - mit nunmehr unangenehmen Folgen. Die Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH mahnt aktuell zahlreiche Verkäufer ab. Verlangt wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Als Gegenstandswert werden 200.000,00 EUR angegenen, was bei einer 1.5er Geschäftsgebühr zu Kosten von 2.724,00 EUR netto führt.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung sein, stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Entfernen Sie die Produkte aus Ihrem Internetauftritt und aus allen anderen Werbemaßnahmen. Als nächstes sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dann sollte man sich - fachkundig beraten - mit der Gegenseite in Verbindung setzen.