Abmahnung der Fets Fash GmbH wegen Verletzung der Marke Zentai durch Rechtsanwalt Ronny Lohmann
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Fets, Fash, Unterlassungserklärung, ZentaiEmpfänger werden aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben
1. Wer mahnt ab?
Heute möchte ich eine Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts besprechen.
Rechtsanwalt Ronny Lohmann spricht derzeit für die Fets Fash GmbH markenrechtliche Abmahnungen aus.


seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Dem Empfänger der Abmahnung wird der Vorwurf unterbreitet, die Markenrecht der Fats Fasch GmbH an der Wortmarke „Zentai“ verletzt zu haben.
2. Was fordern die Abmahner?
Das Abmahnschreiben beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen:
a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
b. Zahlung eines hohen Pauschalbetrages von 5.000.- € (Abmahnkosten)
c. Erteilung von Auskunft über den Umfang der Nutzung der Marke „Zentai“
Unsere ausdrückliche Empfehlung
Bitte nicht vorschnell zahlen und keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
3. Was ist von der Abmahnung zu halten?
Die Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, einschüchtern lassen brauchen Sie sich aber dennoch nicht.
Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Andernfalls würde es ausreichen, die unberechtigte Forderung kurz zurückzuweisen.
4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
- Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!
- Fristen einhalten!
- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Markenrecht / gewerblicher Rechtsschutz)!
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Fets Fash GmbH erhalten haben, helfen wir Ihnen in diesem Fall mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen aus dem Bereich des Markenrechts gerne weiter.
Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen, vertreten wir Sie gerne Bundesweite.
Kontaktieren Sie uns telefonisch (unter 0471/ 483 99 88 – 0) für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, wenn auch Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) zukommen zu lassen. Dieses erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0

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