Abmahnung der INBUS IP GmbH wegen Marke "INBUS" (Sechskantschlüssel) 2024 erhalten? Das müssen Sie beachten!
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, INBUS, IP, Marke, UnterlassungserklärungWir beraten und vertreten seit mehreren Jahren Mandantinnen und Mandanten, hauptsächlich Onlinehändler, die eine Abmahnung der INBUS IP über die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben. In diesem Ratgeberartikel möchten wir eine erste Hilfestellung für Betroffene anbieten:
Wichtig vorab: Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es handelt sich weder um einen Scherz noch um Betrug!
Die Kanzlei Beiten Burkhardt versendet bereits seit längerer Zeit regelmäßig Abmahnungen im Auftrag der INBUS IP GmbH.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Der Vorwurf in der Abmahnung:
Dem Empfänger wird vorgeworfen, Innensechskantschlüssel unter der Bezeichnung „INBUS" (zum Beispiel „INBUS-Schlüssel") angeboten zu haben, wodurch die geschützte deutsche Wortmarke "INBUS" (Registernummer DE 477514) verletzt worden sein soll. Die INBUS IP GmbH ist der Meinung, dass die betroffenen Angebote eine Markenverletzung darstellen, und argumentiert, dass die Werkzeuge nur als „Innensechskantschlüssel" und nicht unter dem Markennamen „INBUS" verkauft werden dürfen.
1. Was fordert die Kanzlei Beiten Burkhardt im Abmahnschreiben für die INBUS IP GmbH?
Dem Abmahnschreiben liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Hier ist Vorsicht geboten! Wir raten dringend davon ab, diese Erklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Sollte die Unterlassungserklärung abgegeben werden und weiterhin Angebote mit dem Begriff „INBUS" in unzulässiger Weise bestehen, droht eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro!
Zusätzlich fordert die Kanzlei Beiten Burkhardt von der INBUS IP GmbH die Zahlung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 50.000 €, was insgesamt 2.002,41 € (brutto) ausmacht.
2. Ich habe ebenfalls eine Abmahnung der INBUS IP GmbH erhalten, was nun?
Falls Sie eine Abmahnung von der INBUS IP GmbH erhalten haben, bewahren Sie bitte Ruhe und vermeiden Sie es, vorschnell Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen. Zunächst sollte von einem erfahrenen Anwalt geprüft werden, ob die Abmahnung in Ihrem speziellen Fall gerechtfertigt ist.
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit über 16 Jahren Berufserfahrung in der Abwehr von Abmahnungen kenne ich die besten Strategien, um auf solche Abmahnungen der INBUS IP GmbH zu reagieren.
3. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen der INBUS IP GmbH:
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei Beiten Burkhardt auf!
- Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht!
- Halten Sie die Fristen unbedingt ein!
- Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an der Marke „INBUS" erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.
4. Sollten die Vorwürfe berechtigt sein, denken Sie über eine Einigung nach.
Sollten die Vorwürfe tatsächlich gerechtfertigt sein, können wir in vielen Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen und die Angelegenheit rechtssicher für Sie abschließen.
5. Nutzen Sie die kostenlose schriftliche Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla!
Gerne können Sie uns die Abmahnung der INBUS IP GmbH per E-Mail zukommen lassen, und wir melden uns umgehend mit einer unverbindlichen und kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall zurück.
Möchten Sie direkt mit uns über Ihren persönlichen Fall sprechen? Kein Problem: Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter (0471/483 99 88 – 0) an. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns die INBUS-Abmahnung bereits vorab per E-Mail (info@drnewerla.de ) zusenden könnten.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können wir unverbindlich grundlegende Aspekte besprechen. Gerne vertreten wir Sie auch bundesweit zu unseren fairen Festpreisen – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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