Abmahnung von Ed Hardy durch die Rechtsanwälte Winterstein

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Abmahnung von Ed Hardy durch die Rechtsanwälte Winterstein

Die Firma K & K Logistics, Lizenznehmer für die Marke „Don Ed Hardy“, mahnt vertreten durch die Kanzlei Winterstein die Verletzung von Marken- und Urheberrechten ab. Dabei geht es insbesondere um Fälle, in denen Billigfälschungen via Ebay zum Verkauf angeboten worden sein sollen. Dabei geraten nicht nur gewerbliche Händler ins Augenmerk des Labels, sondern auch Privatverkäufer, die lediglich gebrauchte Ware weiterverkaufen wollen.

In der Abmahnung wird dem Empfänger dargelegt, wie man ihm „auf die Schliche“ gekommen sei um sodann auszuführen, dass aus dem Rechtsverstoß, der in dem unbefugten Anbieten von Produkten mit dem Namen Ed Hardy liegt, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche des Rechtsinhabers gegen ihn bestünden. Binnen einer eng bemessenen Frist von etwa 1½ Wochen wird der Abgemahnte sodann zur Erteilung der gewünschten Auskünfte (Anzahl der noch vorrätigen Produkte, Lieferant,…) sowie die Unterzeichung der vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, werden Streitwerte von bis zu 300.000 € in den Raum gestellt und mit teuren Gerichtsverfahren für den Fall gedroht, dass die gesetzte Frist nicht eingehalten wird.

Aus anwaltlicher Sicht ist hier höchste Vorsicht geboten: so dient die Auskunftserteilung oftmals der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruches, und die Unterlassungserklärung ist -für den Laien kaum erkennbar- so geschickt vorformuliert, dass er mit einer vorschnellen Unterzeichnung faktisch ein Schuldanerkenntnis abgibt, dass ihn für bis zu dreißig Jahre bindet.

Sollten Sie eine entsprechende Abmahnung der Kanzlei Winterstein erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an einen auf dem Gebiet des Marken- und Urheberrechts fachkundigen Anwalt. Nur dieser kann Sie nach sorgfältiger Prüfung Ihres Einzelfalles bzgl. der Auskunftserteilung beraten und zudem auch eine Abänderung der Unterlassungserklärung für Sie erreichen. Denn richtig ist zwar, dass der Rechtsinhaber im Falle einer Rechtsverletzung einen Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung hat, jedoch nur in den seltensten Fällen auf eine in der Form, wie Sie Ihnen angetragenen worden ist.

In der Regel lässt sich die Unterlassungserklärung so abändern, dass diese Ihre Rechte auch für die Zukunft bestmöglich schützt und Sie nur solche Ansprüche anerkennen, welche Sie auch unbedingt anerkennen müssen. Dies kann aber erst nach einer eingängigen Prüfung Ihres Falles erfolgen, da bei unüberlegten Streichungen/Änderungen die rechtliche Verbindlichkeit der Erklärung verloren geht und damit nicht fristwahrend ist. Die Erarbeitung einer auf Sie zugeschnittenen Unterlassungserklärung ist damit der Hauptteil der anwaltlichen Dienstleistung!