Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung an der Marke Gabor erhalten? Wir helfen!

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Insbesondere Internethändler von Abmahnungen betroffen

Wer mahnt was ab?

Die Anwälte Lorenz Seideler Gossel mahnen derzeit für die Gabor Shoes AG wegen der angeblichen Verletzung von Markenrechten an der Marke „Gabor“ ab.

Berichterstattungen im Internet zur Folge sind derzeit insbesondere Händler, die Schuhe über das Internet vertreiben (insbesondere Amazon und eBay) von solchen Abmahnungen der Gabor Shoes AG betroffen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen verlangen die Abmahner folgendes

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung

          und

  • die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Seite zu zahlen, die sich aus dem Gegenstandswert in Höhe von 300.000 € berechnen.

Unsere dringende Empfehlung, falls Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung der Marke „Gabor“ erhalten haben sollten: Bitte zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie nichts vorschnell!

Ich habe auch eine Abmahnung erhalten, wie reagiere ich nun?

Wenn auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben sollten, dann ist es zunächst Wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht übereilt zu reagieren. Das klingt natürlich sehr einfach angesichts der Tatsache, dass Sie gerade ein Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei in den Händen halten, jedoch kann unüberlegtes Handeln Ihre Lage drastisch verschlechtern.

Wichtig zu wissen ist, dass die abmahnenden Kanzleien oft bewusst kurze Fristen setzen, um den Adressaten der Abmahnung unter Druck zu setzen und somit zur Unterschrift zu veranlassen. Hier sollten Sie jedoch bitte sehr vorsichtig sein. Eine vorschnelle Unterschrift der beigefügten Unterlassungserklärung kann im Einzelfall weitreichende Folgen nach sich ziehen.

Hier ist zu bedenken, dass Sie sich mir einer Unterschrift unter der beigefügten Unterlassungserklärung zum einen schuldig bekennen würden und sich zum anderen mit hohen Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung einverstanden erklären.

Zunächst muss geprüft werden, on die Vorwürfe überhaupt gerechtfertigt sind. Sollte Ihnen nämlich keine Markenrechtsverletzung vorgeworfen werden können, bräuchten Sie auch nicht zu reagieren, außer die Ansprüche der Abmahner kurz schriftlich zurückzuweisen. Sollten sich die Vorwürfe leider bewahrheiten, wäre zwar eine Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Diese sollte allerdings abgeändert (modifiziert)werden. Keinesfalls sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung verwendet werden. Dies kann nicht oft genug betont werden. Schließlich sind auch die angesetzten Rechtsanwaltskosten meiner Einschätzung nach zu hoch angesetzt und können im Einzelfall mit einer guten Argumentation durchaus reduziert werden.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht bin ich Ihnen hierbei gerne behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielen kann.

Erste Hilfe bei einer Abmahnung

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Rechtsanwälten Lorenz Seidler Gossel auf!
  • Unbedingt die vorgegebenen Fristen beachten!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Abmahnkosten!
  • Unterzeichnen Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet, dies kann schwerwiegende Folgen haben!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) auf!

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Gabor AG wegen vermeintlicher Verletzung der Markenrechte an der Marke „Gabor“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei wissen wir genau, wie man auf Abmahnungen reagiert.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Schildern Sie uns Ihre individuelle Situation bei einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch. Gern vertreten wir Sie dabei auch bundesweit. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per Fax (0471/483 99 88 – 9) oder per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de)zusenden könnten, dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Fragen Sie dabei auch nach unserem kostengünstigen Festpreise für die Abmahnungsverteidigung. Kostentransparenz ist uns sehr wichtig, damit Sie immer Klarheit haben, was auf Sie zukommt.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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