Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung wegen Verletzung der Marke Porsche erhalten?

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Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Wer mahnt was ab?

Im Auftrag der Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG mahnen die Anwälte Lichtenstein Körner und Partner eine angebliche Verletzung des Markenrechts ab. Im konkreten Fall geht es um ein Nostalgie-Blechschild mit dem Zeichen des bekannten Autoherstellers, welches jedoch laut Porsche nicht echt sei. Der Verkäufer würde also mit dem Vertrieb des Schildes eine Verletzung der Marken- und Firmenrechte begehen.

Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen wird von den Abgemahnten verlangt

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und
  • die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Seite zu zahlen, die sich aus dem Gegenstandswert in Höhe von 130.000 € berechnen.

Wir raten Ihnen jedoch dringend davon ab vorschnell zu zahlen oder zu unterzeichnen!

Abmahnung erhalten, wie reagiere ich richtig?

Sollten auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, dann versuchen Sie zunächst Ruhe zu bewahren. Das klingt natürlich sehr einfach angesichts der Tatsache, dass Sie gerade ein Schreiben vom Anwalt in Ihren Händen halten, jedoch bringen unüberlegtes und vorschnelles Handeln in dieser Situation gar nichts.

Die abmahnenden Kanzleien setzen bewusst kurze Fristen, um den Adressaten unter Druck zu setzen und somit zur Unterschrift zu drängen. Eine Unterschrift auf der beigefügten Unterlassungserklärung kann jedoch weitreichende Folgen haben. Man muss bedenken, dass eine Unterlassungserklärung einem Vertrag ähnlich ist und Sie sich mit Ihrer Unterschrift zum einen schuldig bekennen und sich zum anderen mit hohen Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung einverstanden erklären.

Es ist daher immer sinnvoll die beigefügte Unterlassungserklärung abzuändern (zu modifizieren). Auch die angesetzten Rechtsanwaltskosten sind in der Regel viel zu hoch angesetzt und können noch deutlich gedrückt werden.

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Lichtenstein Körner und Partner oder Porsche auf!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Unterzeichnen Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Porsche erhalten haben bzw. Ihnen der geschilderte Fall bekannt vorkommt, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei wissen wir genau, wie man auf Abmahnungen reagiert.

 

Schildern Sie uns Ihre individuelle Situation bei einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch. Fragen Sie dabei auch nach unseren kostengünstigen Festpreisen für die Abmahnungsabwehr. Gern vertreten wir Sie dabei auch bundesweit. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail zusenden könnten, da so die Vorbereitung auf das Erstgespräch erleichtert wird.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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