Abmahnung der LHR Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH für die Marke "SAM"

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Markenrecht, Schadensersatz, SAM, Marke
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Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag derTime Gate GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke "SAM"

Durch die von den LHR Rechtsanwälten formulierte Abmahnung wird die Verletzung von Markenrechten der Marke "SAM" gerügt. Die von ihnen vertretene Time Gate GmbH sei als Rechtsnachfolger der Uncle Sam GmbH alleinige Inhaberin der Nutzungs- und Lizenzrechte dieser Marke. Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, der Betroffene habe Textilien auf der Onlineplattform "amazon" zum Verkauf angeboten und dabei die Bezeichnung wie "SAM" verwendet, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Marke gewesen zu sein. Durch die Verwendung dieser Bezeichnung besteht eine Verwechslungsgefahr beim Käufer, welche annehmen könnte, es handele sich um Produkte der von der Time Gate GmbH geschützten Marke "SAM".

Die LHR Rechtsanwälte fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes gegen Markenrechte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Ersatz etwaiger Schadens- oder Rechtsanwaltskosten wird dagegen nicht geltend gemacht.

Carsten Herrle
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstr. 83
24114 Kiel
Tel: 04313053719
Tel: 04313053717
Web: http://www.ra-herrle.de
E-Mail:
Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Empfehlung

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Urheberrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.

Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich

telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de).

Mit freundlichen Grüßen
RA Carsten M. Herrle