Achtung! Abmahnung im Markenrecht: L´Oreal
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Lubberger, L´Oreal, LehmentDie Kanzlei Lubberger Lehment mahnt im Auftrage der L´Oreal S.A. wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen ab
Wer mahnt ab?
Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment mahnen aktuell im Auftrag der L´Oreal S.A. vermeintliche Markenrechtsverstöße ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, unberechtigterweise zu Gunsten der L´ Oreal S.A. geschützte Markennamen unberechtigterweise genutzt zu haben (z. B .durch den Vertrieb von Fälschungen / Produktpiraterie). Hierbei handelt es sich Berichten im Internet zur Folge vor allem um folgende Marken/Begriffe:
Biotherm


seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Cacharel
Carita
Clarisonic
Decléor
Diesel
Decléor
Essie
Essie for Professionals
Garnier
Giorgio Armani Cosmetics
Helena Rubinstein
Kérastase
Kiehl’s
L'ORÉAL PARiS
La Roche-Posay
L’Oréal Professionnel
Maison Martin Margiela
Matrix
Maybelline New York
NYX Professional Makeup
La Roche-Posay
Ralph Lauren
Redken
Roger & Gallet
Shu Uemura Art of Hair
SkinCeuticals
The Body Shop
Urban Decay
Vichy
Viktor & Rolf
Yves Saint Laurent Beauté
Was fordert die Kanzlei Lubbert Lehment Rechtsanwälte?
Im Wesentlichen wird verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Abmahnkosten zu zahlen.
Mein ausdrücklicher Rat:
Bitte unterschreiben Sie nichts vorschnell und zahlen Sie auch nicht vorschnell die Abmahnkosten. Hierdurch würde sich Ihre Position deutlich verschlechtern.
Ich habe eine Abmahnung erhalten, was nun?
Sie sollten die Abmahnung von den Rechtsanwälten Lübberger Lehment unbedingt ernst nehmen. Es handelt sich nicht um Abzocke und Sie sollten es keinesfalls ignorieren, weil es dann noch wesentlich teurer werden könnte (z.B. wenn die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet uns sich herausstellt, dass die Abmahnung berechtigt gewesen sein sollte)
Daher empfehle ich in einer solchen Situation stets, die Abmahnung professionell prüfen zu lassen. Zunächst ist zu klären, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur bei einer gerechtfertigten Abmahnung besteht konkreter Handlungsbedarf. Sofern sich die Abmahnung aber in Ihrem persönlichen Einzelfall als unberechtigt herausstellen sollte, wäre eine kurze schriftliche Zurückweisung der Abmahnung vollkommen ausreichend.
Meiner Erfahrung nach gibt es im Einzelfall durchaus Ansätze sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu wehren. So kann der Markeninhaber nicht immer die Verwendung der Marke verbieten (sog. Erschöpfung von Markenrechten). Ob in Ihrem persönlichen Fall ein solcher Ausnahmefall vorliegt, oder ob gegebenenfalls andere Argumente greifen, mit denen Sie sich verteidigen könnten, muss anhand des konkreten Einzelfalles geprüft werden. Eine pauschale Antwort, die für jeden Fall passt ist nämlich leider nicht möglich.
Sofern die Prüfung Ihres Falles ergeben sollte, dass Sie gerechtfertigt abgemahnt worden sind, sollten Sie innerhalb der angegebenen Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, um ein teures Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung) zu vermeiden.
Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von markenrechtlichen Abmahnungen.
Unsere Empfehlung: 1x1 bei Erhalt einer Abmahnung (gilt nicht nur für den Bereich Markenrecht !)
Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
Fristen beachten!
Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
Keine vorschnelle Zahlung der Abmahnkosten!
Noch vor Fristablauf einen spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz)aufsuchen!
Haben Sie auch eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Lubberger Lehment wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten im Auftrage der L´Oreal S.A. erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne weiter. Auch eine bundesweite Vertretung über die Grenzen von Bremerhaven hinaus stellt, dank E-Mail, Telefon und Fax, kein Problem dar.
Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!
Kontaktieren Sie mich vorab völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir das Abmahnschreiben zunächst per E-Mail (info@drnewerla.de ) oder Fax zukommen lassen könnten. Hier mit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.
Fragen Sie uns auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0

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