Achtung! Abmahnung im Markenrecht: Marke Coast

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Wer mahnt ab?

Die Rechtsanwälte Hübsch & Weil mahnen im Auftrag von Günther Dahms ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen die Bezeichnung „Coast“ unberechtigterweise für den Möbelvertrieb über einen Onlineshop genutzt zu haben. Dadurch sollen sie die Markenrechte von Günther Dahms an „Coast“ verletzt haben.

Was fordert die Kanzlei Hübsch & Weil?

Im Wesentlichen wird verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Kosten für die Abmahnung zu zahlen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Jedoch kann ich nur ausdrücklich davon abraten etwas zu unterschreiben oder vorschnell zu zahlen!

Was ist zu tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sie sollten die Abmahnung von den Rechtsanwälten Hübsch & Weil auf jeden Fall ernst nehmen und bitte nicht als Abzocke abtun und ignorieren.

Ich würde Ihnen empfehlen die Abmahnung professionell prüfen zu lassen. Es sollte nämlich zunächst geklärt werden, ob es sich um eine gerechtfertigte Abmahnung handelt. Nur bei einer gerechtfertigten Abmahnung besteht konkreter Handlungsbedarf. Sollten Sie jedoch zu Unrecht abgemahnt worden sein, so ist eine kurze schriftliche Zurückweisung vollkommen ausreichend.

Aufgrund der Vielfältigkeit des Markenrechts gibt es durchaus Ansätze sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu wehren. So kann der Markeninhaber nicht immer die Verwendung der Marke verbieten (sog. Erschöpfung von Markenrechten). Ob in Ihrem persönlichen Fall eine solche Argumentation möglich ist, sollte konkret geprüft werden.

Ergibt die Prüfung jedoch, dass Sie gerechtfertigt abgemahnt worden sind, sollten Sie innerhalb der angegebenen Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Gerne bin Ihnen dabei behilflich. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von markenrechtlichen Abmahnungen.

Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Kein Kontakt zu den Abmahnern (weder Hübsch & Weil noch Günther Dahms)!
  • Keinesfalls die Fristen verpassen!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Abmahnkosten nicht vorschnell zahlen!
  • Noch vor Fristablauf einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!
  • Haben Sie auch eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Hübsch & Weil wegen angeblicher Verletzung der Marke „Coast“ bekommen? Dann helfe ich Ihnen gerne weiter. Auch eine Vertretung über die Grenzen von Bremerhaven hinaus stellt, dank E-Mail, Telefon und Fax, kein Problem dar.

    Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

    Kontaktieren Sie mich vorab völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir das Abmahnschreiben zunächst per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da so die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall erleichtert wird.

    Gern können Sie auch von unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr profitieren, scheuen Sie sich bitte nicht danach zu fragen.

    Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

    Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

    Fachanwalt für IT-Recht
    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

    Langener Landstr.266
    27578 Bremerhaven
    info@drnewerla.de
    www.bewertungsbeseitiger.de
    0471/4839988-0
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