Achtung! Markenrechtliche Abmahnung der Louis Vuitton Malletier durch CBH Rechtsanwälte wegen angeblicher Markenverwendung

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Weitere Abmahnungen von Louis Vuitton im Umlauf

Momentan kursieren wieder markenrechtliche Abmahnungen der Louis Vuitton Malletier versendet durch die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg. Vorgeworfen wird eine Markenrechtsverletzung durch Aufbringen des „Toille Monogrammes" sowie der Verwendung des „LV" - Logos auf Sneakern.

Was wird gefordert?

Die CBH Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer angeblichen Wiederholungsgefahr. Zudem werden Kosten aufgrund eines Gegenstandswertes von 250.000 €, nämlich ein Betrag von 3.865,00 € geltend gemacht. Überdies wird umfangreich Auskunft über Lieferscheine, Art, Umfang und Dauer der vermeintlich verbotenen Handlung sowie Namen der potenziellen Zulieferer gefordert.

Danjel-Philippe Newerla
seit 2008 bei
123recht.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Wie gehen Sie mit den Vorwürfen richtig um?

Lassen Sie die Abmahnung von einem Experten im Markenrecht zunächst auf ihre rechtliche Substanz hin überprüfen! Dabei wird ermittelt, ob die Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Gegebenenfalls bietet es sich an aufgrund der wirtschaftlichen Risiken verbunden mit dem besonders hohen Streitwert, eine (modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch der Gegenstandswert als solcher sollte hinsichtlich seiner Angemessenheit begutachtet werden. Lassen Sie sich hierbei von einem juristischen Experten beraten.

Wir unterstützen Sie gerne

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Dr. Newerla genau der richtige Ansprechpartner für Sie! Verteidigen Sie sich gegen die Abmahner. Wir finden gemeinsam mit Ihnen für das Problem eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Preis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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