Achtung! Markenrechtliche Abmahnung von Bird & Bird für Monster Energy

Mehr zum Thema: Markenrecht, MOnster, Energy, Bird, Unterlassungserklärung, Abmahnung
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Weitere Abmahnungen im Umlauf

1. Inhalt der Abmahnung

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, durch Angebote Markenrechtsverletzungen an den Marken der Monster Energy Company begangen zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Die Abmahnung listet die verschiedenen Marken der Monster Energy Company auf, welche die bekannte Monster Energy Getränkereihe sowie andere Produkte und Dienstleistungen umfasst. Sodann wird erklärt, dass die Monster Energy Company unter erheblichem Aufwand Markenrechtsverletzungen zu bekämpfen versucht.

Den Abgemahnten wird die Verletzung von Markenrechten der Monster Energy Company an der Wortmarke „Monster Energy“ sowie die Verletzung diverser Wort-/Bildmarken wegen Verwendung des entsprechenden Logos vorgeworfen.

2. Forderung aus der Abmahnung

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße durch den die Zahlung einer nicht unerhebliche Vertragsstrafe vor. Zusätzlich wird eine Zahlungsforderung in Höhe von mehreren tausend Euro geltend gemacht und eine Auskunftserteilung bezüglich der Nutzung von Ihnen verlangt.

3. Sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Das Abmahnschreiben sollten Sie zwar bitte ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Sodann gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung in Ihrem persönlichen Fall überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall besteht unverzüglicher Handlungsbedarf. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen zu bestreiten.

Sollten die Vorwürfe allerdings gerechtfertigt sein, sollte innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. (Bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht droht! Die sehr hohen Kosten kommen vor allem dadurch, dass im Markenrecht der Streitwert, aus welchem sich Anwalts- und Gerichtskosten bemessen, eher selten unter 50.000 € liegt) Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen weiter.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren Kein Kontakt zu den Abmahnern Fristen einhalten Keine vorschnellen Zahlungen Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird für die Monster Energy Company wegen angeblicher Verletzung der Marke „Monster Energy“ erhalten?

Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Unser oberstes Ziel: kein Geld für die Abmahner!

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion von anwalt.de  übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsabwehr. Kostentransparenz ist uns sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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