Anmeldung Gemeinschaftsmarke – die Kosten wurden um 40% gesenkt
Mehr zum Thema: Markenrecht, MarkeUm eine Gemeinschaftsmarke anmelden zu können, müssen Gebühren an das für die Eintragung zuständige europäische Harmonisierungsamt gezahlt werden.
Zum 01.05.2009 wurden die Kosten hier um 40% bzw. bei elektronischen Anmeldungen um 44% gesenkt. Die früher hier geforderte Eintragungsgebühr ist ganz entfallen.
Ein Anmelder muss demnach noch die Anmeldegebühr in Höhe von 1.050,00 € zahlen, die sich bei Internetanmeldungen nochmals auf 900,00 € reduziert.
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (HABM) wurde 1994 vom Ministerrat geschaffen, wobei die Anfrage nach Gemeinschaftsmarken kontinuierlich bis heute anstieg. Über 500.000 Eintragungen von Gemeinschaftsmarken hat das HABM mittlerweile registriert.
Aufgrund der positiven Entwicklung konnten diese Gebührensenkungen, die besonders kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, beschlossen werden.
FAZIT: Kleine und mittelständige Unternehmen sollten prüfen, ob die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke nicht sinnvoll für das Unternehmen ist, die Anmeldegebühren dürften mittlerweile jedenfalls keine übermäßige Hürde mehr darstellen.