April 2025: Abmahnung der VON HAVE FEY Rechtsanwälte wegen Marke RISA" erhalten? Das müssen Sie wissen!

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Auch im März und April 2025 lässt die LEO E-Commerce Ltd. Abmahnungen wegen vermeintlicher Verletzung der geschützten Marke RISA aussprechen. Wir geben eine erste rechtliche Einschätz für Betroffene

Aktuell häufen sich die Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der VON HAVE FEY Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten haben.  Auch heute (15.04.2025) wurde uns wieder von einem Betroffenen ein solches Abmahnschreiben zur Prüfung vorgelegt. Das aktuelle Abmahnschreiben der betrifft die vermeintlich unberechtigte Verwendung des Begriffs „RISA" im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bekleidung über das Intern

Besitzerin der Gemeinschaftsmarke „RISA" ist die Leo E-Commerce-GmbH.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden

1. Welchen Vorwurf machen die von HAVE FEY Rechtsanwälte dem Empfänger der Abmahnung?

Die von HAVE FEY Rechtsanwälte machen mit ihren Abmahnschreiben vermeintliche Markenverletzungen an zu Gunsten der LEO E-Commerce geschützte Marke „RISA" geltend. Besonders häufig sind gewerbliche Händler auf eBay aber auch mit eigenen Onlineshops betroffen.

2. Was verlangt VON HAVE FEY von dem Empfänger des Abmahnschreibens?

Die Kanzlei von HAVE FEY Rechtsanwälte verlangt zunächst im Namen der LEO E-Commerce die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht, wie umfangreiche Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche, und gelegentlich auch Erstattung von Testkaufkosten.

Des Weiteren wird der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen, die sich aufgrund eines Gegenstandswerts von 100.000,00 €.

3. Was ist im Falle einer solchen Abmahnung wegen der Marke „RISA" zu tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung der VON HAVE FEY Rechtsanwälte erhalten haben, bleiben Sie bitte ruhig und geben Sie keine voreiligen Auskünfte.

Treten Sie nicht mit den von HAVE FEY Rechtsanwälten in Kontakt und unterzeichnen Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen.

Halten Sie unbedingt die im Abmahnschreiben gesetzten Fristen ein! Nach Fristablauf droht ein kostspieliges Gerichtsverfahren (z. B. einstweilige Verfügung), daher ist eine Reaktion innerhalb der Frist dringend erforderlich.

Im ersten Schritt sollte überprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, und gegebenenfalls kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wir bieten gerne unsere Unterstützung an, um die individuelle Situation zu prüfen. Falls Sie eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte wegen angeblicher Markenrechtsverletzung (RISA) erhalten haben, bieten wir von der Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven Ihnen gerne juristische Unterstützung zu einem fairen Festpreis an und vertreten Sie bundesweit.

Wire sind seit fast 17 Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen (u.a.) aus dem Bereich des Markenrechts spezialisiert und wissen genau, wie wir für Sie ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis erzielen können.

Auch falls die Vorwürfe in der Abmahnung leider berechtigt sein sollten und eine Markenverletzung vorliegt, helfen wir Ihnen möglichst kostengünstig ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden.

4. Kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung oder kostenfreies Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder unser kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla, indem Sie unverbindlich unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen.

Es wäre hilfreich, wenn Sie das Abmahnschreiben vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten, damit wir uns optimal auf Ihren persönlichen Fall vorbereiten können.

Wir vertreten Sie bundesweit und das zum fairen Pauschalpreis!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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