Auch eine Abmahnung von CBH wegen behaupteter Markenverletzung (caissa) erhalten ? Wir helfen Ihnen!

Mehr zum Thema: Markenrecht, caissa, Abmahnung, CBH, Unterlassungserklärung, Faina
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Die CBH-Rechtsanwälte mahnen derzeit wegen Verletzung der Marke caissa im Auftrage der Faina Lifestyle Sp. z.o.o. ab. Wir geben Tipps und Hinweise für betroffene Onlinehändler:

Die CBH Rechtsanwälte mahnen derzeit Onlinehändler im Auftrage der Faina Lifestyle Sp. z.o.o. wegen vermeintlicher Verletzung der Marke caissa ab. Erst gestern (24.11.2023) wurde mir von einem betroffenen Onlinehändler eine solche CBH-Abmahnung wegen behaupteter Verletzung der Marke caissa zur Prüfung vorgelegt. Das Abmahnschreiben datiert vom 22.November 2023.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die geschützte Marke "caissa" ohne Zustimmung der Faina Lifestyle Sp. z.o.o. verwendet zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
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Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden

Dem Abmahnschreiben liegt eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Es werden auch weitere Ansprüche geltend gemacht, darunter Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren auf Basis eines Streitwerts von 50.000.- €.

Vorsicht: Unterschreiben Sie keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Diese ist nach unserer Auffassung zu weit gefasst!

Wenn auch Sie eine Abmahnung von CBH (wegen vermeintliche Verletzung der Marke caissa) erhalten haben, empfehlen wir, Ruhe zu bewahren und unbedingt die gesetzte Frist zu beachten.

Nach Fristablauf droht ein sehr kostspieliges Gerichtsverfahren, so dass Sie unbedingt innerhalb der Frist reagieren sollten.

Die geforderte Summe sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt und die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterzeichnet werden. Es wird davon abgeraten, Kontakt zu den CBH Rechtsanwälten aufzunehmen. Erteilen Sie nicht leichtfertig Auskünfte, ohne Anwaltliche Prüfung. Der Auskunftsanspruch dienst du nämlich, um Schadensersatzansprüche gegen Sie vorzubereiten.

Es sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht, und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die individuelle Situation sollte vorher geprüft werden, hierzu bieten wir gerne unsere Unterstützung an.

Falls Sie eine Abmahnung von CBH wegen angeblicher Markenrechtsverletzung (caissa) erhalten haben, bietet die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven juristische Unterstützung zu einem fairen Festpreis an. Wir vertreten Sie bundesweit.

Wir haben bereits seit mehreren Jahren Erfahrungen mit den CBH-Rechtsanwälten und können Ihre Situation daher exakt einschätzen.

Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Gerne bieten wir für betroffene ein kostenloses Erstgespräch an. Rufen Sie dazu völlig unverbindlich an (0471/483 99 88 – 0). Es wäre hilfreich, wenn Sie und die CBH-Abmahnung vorab via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten, damit wir uns vorbereiten können.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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