Auch eine Abmahnung wegen der Marke Spinning über die Greyhills Rechtsanwälte erhalten? Wir informieren!
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Spinning, Unterlassungserklärung, Greyhills, MadWeitere Spinning-Abmahnungen im Umlauf
Was wird in der Abmahnung (Spinning) gefordert?Die Greyhills Rechtsanwälte fordern in der Spinning-Abmahnung im Wesentlichen folgendes:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
- Zahlung von Abmahnkosten auf Basis eines Streitwerts von 125.000.- €, was über 2.000.- € ausmacht.
-Erteilung von Auskunft im Zusammenhang mit der Verwendung der Marke „Spinning"
Wichtig:
Bitte leisten Sie keine Zahlung und unterschreiben Sie nichts, ohne vorherige anwaltliche Prüfung.
Ich habe auch eine Abmahnung wegen Spinning erhalten, was nun?
Die Spinning-Abmahnung sollten Sie bitte unbedingt ernst nehmen. Bewahren Sie bitte zunächst Ruhe. Zunächst ist zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Sofern dies nämlich nicht der Fall ist, könnte die Abmahnung (nach anwaltlicher Prüfung) zurückgewiesen werden.
Bei einer berechtigten Abmahnung empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Lösung anzustreben, also eine Einigung zu finden und gegebenenfalls eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben (bitte nicht die Unterlassungserklärung verwenden, die dem Abmahnschreiben beilag), um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir verfügen über 15 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen.
Soforthilfe bei erhalt einer Spinning-Abmahnungen
- Beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls unterschrieben!
- Keinen Kontakt zu den Greyhills Rechtsanwälten aufnehmen!
- Fristen beachten!
- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Greyhills Rechtsanwälte für die Mad Dogg Athletics Inc. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Spinning" erhalten haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung weiter.
Ich vertrete Sie auf Wunsch gerne bundesweit.
Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla vereinbaren
Gerne können Sie uns telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren (bitte unter: 0471/483 99 88 - 0). Das Abmahnschreiben können Sie uns vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de ). Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren Fall.
Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0