BMW-Abmahnung (KLAKA) wegen Vertrieb von Freischaltcodes für Navi-Updates erhalten? Wir helfen!
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, KLAKA, BMW, Navigationsgerät, FreischaltcodeDie KLAKA Rechtsanwälte aus München mahnen derzeit für die BMW AG neben Markenverstößen auch Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz sowie das UWG (Wettbewersrecht) ab
Seit mehreren Jahren vertreten die KLAKA Rechtsanwälte aus München die BMW AG und versenden für diese Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung an den Marken der BMW AG (z. B. BMW, Mini, MDrive und noch andere).
Heute (Stand 02.08.2023) wurde mir eine Abmahnung vom 01.08.2023 zur Prüfung vorgelegt, die von den mit in den letzten Monaten vorgelegten Abmahnschreiben abweicht. So wurden nicht „nur" die Verletzung von Markenrechten der BMW AG, sondern auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche nach dem UWG geltend gemacht, sowie ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz durch Vertrieb (vermeintlich) gefälschter FSC für Navigationsupdates.
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Bereits in der Vergangenheit haben wir mehrfach hier auf 123recht.de über Abmahnungen von BMW / KLAKA berichtet:
Was wird von KLAKA im Auftrage der BMW AG vorgeworfen?
In dem Abmahnschreiben der KLAKA Rechtsanwälte wird dem Empfänger vorgeworfen, durch den Vertrieb von Freischaltcodes (FSC) für Updates für Navigationsgeräte widerrechtlich die geschützten Marken der BMW AG zu verletzen sowie durch die Umgehung einer urheberrechtlichen Sperreinrichtung zudem wettbewerbswidrig zu handeln und gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu verstoßen. Im Kern lautet der Vorwurf, dass die Freischaltcodes „gefälscht" seien und illegal ohne Zustimmung der BMW AG erzeugt worden seien.
Was fordern die KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG?
Die KLAKA Rechtsanwälte fordern im Namen der BMW AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:
Umfangreiche Auskunftsansprüche
Zahlung von Schadensersatz (nach Auskunftserteilung)
Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten (also die Kosten für die Beauftragung von KLAKA) in Anspruch genommen. In der mir heute vorgelegten Abmahnung vom 01.08.2023 wurde für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 600.000,00 € zugrunde gelegt. Dies entspricht auch der Höhe des Gegenstandswertes in vielen weiteren BMW-Abmahnungen, die mir in den letzten Monaten von Betroffenen vorgelegt worden sind.
Die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten schlagen somit mit 6.929,97 € brutto zu buche.
Was tun im Falle einer BMW-Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte?
Sollten auch Sie von einer BMW-Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu KLAKA oder der BMW AG auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.
Insbesondere sofern die Abmahnugn berechtigt sein sollte, sollte ein Gerichtsverfahren unbedingt vermieden und eien außergerichtliche Löschung gesucht werden. Bei einer berechtigten Abmahnung und aufgrund des Gegenstandswertes von 600.000.- € liegt das Prozesskostenrisiko im Falle des Unterliegens vor Gericht bei deutlich über 30.000.- € (wohlgemerkt nur für die 1. Instanz!)
Bitte wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt! Wir von der Kanzlei Dr. Newerla unterstützen Sie gerne.
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung über die KLAGA Rechtsanwälte erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.
Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an. Zudem haben wir bereit über Jahre hinweg mehrere Mandanten gegen die BMW-Abmahnungen von KLAKA vertreten und können daher die Gegenseite sehr gut einschätzen und Ihnen helfen, eine optimale wirtschaftlich sinnvolle Lösung mit Ihnen zu finden.
Kostenfreies Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!
Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre BMW-Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.
Wir vertreten Sie gerne bundesweit zum günstigen Pauschalpreis.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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