DORNKAMP Rechtsanwälte aus Stuttgart mahnen für die Österreicherin Gewürzland GmbH Markenrechtsverletzungen ab

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Unterlassungserklärung, DORNKAMP, Gewürzland, Drachenfeuer
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Vorsicht bei der Verwendung bestimmerter Bezeichnungen für Gewürze

Mit ungewöhnlichen Bezeichnungen für Lebensmittel sorgt so mancher Gastronomiebetreiber bei den Gästen für gute Laune. Dem ein oder anderen Juristen kommt nun wahrscheinlich das Berliner Restaurant „Zur letzten Instanz" zusammen mit dem „Anwaltsfrühstück" oder der „Verhandlungspause" in den Gedanken.

 

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Solch eine Bezeichnung der Speisen ist nicht nur eine sehr effektive Marketingstrategie, sondern kann auch markenrechtlich besonders interessant sein.

 

Die Gewürzland GmbH (vertreten durch die DORNKAMP Rechtsanwälte aus Stuttgart) hat die Gelegenheit in die Hand genommen und die besonderen Namen ihrer Gewürze markenrechtlich schützen lassen. Zu den geschützten Bezeichnungen in der Klasse 30 Gewürze und Gewürzmischungen gehören unter anderem die Wortmarken „Betörende Schokolade", „Secret Dust", „Kamasutra Curry", „Einhornys", „INSIDER" und „Erotic" (besonders erwähnenswert ist das Gewürz Erotic – Sexy Chicken).

Gegenstand von Abmahnungen waren insbesondere die Bezeichnungen bzw. Marken „El Diablo" und „Drachenfeuer", die seit diesem Jahr (2022) als Wortmarken von der Gewürzland GmbH geschützt sind. Adressaten der Abmahnungen sind Mitbewerber und Online-Händler, die eines der oben aufgeführten Kennzeichnungen verwenden (insbesondere „El Diablo" und „Drachenfeuer").

Was wird vorgeworfen?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Marke „El Diablo" oder „Drachenfeuer" durch die DORNKAMP Rechtsanwälte erhalten habe, dann wird Ihnen vorgeworfen, im geschäftlichen Verkehr und ohne Einwilligung der Gewürzland GmbH die Marke „El Diablo" oder „Drachenfeuer" in Deutschland markenrechtlich verwendet zu haben. Gewerbliche eBay-Händler oder Amazon-Händler werden häufiger von der Abmahnung getroffen.

Was wird verlangt?

Die DORNKAMP Rechtsanwälte fordert im Namen der Gewürzland GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:

  • Auskunftsansprüche, z. B. Rechnungen
  • Schadensersatzansprüche (meist pauschal bestimmt)
  • Vernichtung oder Unkenntlichmachung der markenrechtlichen Produkte

Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Setzen Sie sich vor Ablauf der Frist mit einem Fachanwalt in Kontakt!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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