Detektive bei der Markenrecherche

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Gibt es eine Chance, den Namen trotzdem zu verwenden?

Von Rechtsanwalt Michael Horak

Dass Detektive flexibel sind, weiß jeder. Sherlock Holmes, Philip Marlowe oder Miss Marple haben es vorgemacht. Bei den Marken-Detektiven ist es fast genauso. Jeder Einsatz erfordert List und Tücke, um der Wahrheit auf die Schliche zu kommen. So kann es sein, dass ein „Marken-Detektiv“ auch mal „undercover“ einkauft, um ein Produkt mit verdächtigem Markennamen als Beweis zu sichern. Oder im Milieu eines Unternehmers rumschnüffelt, um entscheidende Hinweise aufzuschnappen. Was sich so abenteuerlich anhört, heißt Markenrecherche. Wozu ist sie gut?

Nehmen wir an, Sie haben einen idealen Namen für Ihre Marke gewählt und möchten Ihren neuen Produkt- oder Firmennamen beim Patentamt eintragen lassen. Oder Sie wollen für ein neues Projekt einen neuen Domainnamen sichern. Was ist, wenn bereits ein anderer Markeninhaber vor Ihnen den selben Namen beim Patentamt gesichert hat? Das Patentamt oder irgendeine andere Institution prüft das nicht. Oder es gibt bereits eine ähnliche eingetragene Marke, deren Name zu Verwechslungen mit Ihrem (Marken-/ Domain-)Namen führen kann.

Ja, und zwar wenn die Marke schon länger nicht mehr genutzt wird. Aber wie können Sie das herausfinden? Sie könnten den Markeninhaber einfach fragen – vergessen Sie es, er wird es Ihnen nicht sagen. Außerdem könnten Sie dadurch schlafende Hunde wecken, denn wenn Ihr Mitbewerber erst mal weiß, dass sie den Namen beanspruchen wollen, könnte er versuchen, seine Rechte an dem Namen zu retten. Weisen Sie ihm nach, dass er seine Marke schon seit Jahren nicht mehr benutzt, so können Sie eine Löschung beantragen. Hier beginnt die Arbeit des Marken-Detektivs. Durch die Markenrecherche ermittelt er und sammelt Beweismittel.

Was gehört zu einer Markenrecherche?

  • Recherche nach ähnlichen und identischen Marken in Beständen des deutschen Markenamtes, des europäischen Amtes und des internationalen Amtes.

  • Ggfs. Professionelle Recherche im Internet

  • Ggfs. Nachforschungen in produktspezifischen Datenbanken und Magazinen

  • Ggfs. Recherche im Handelsregister

Die Ergebnisse dokumentiert der Marken-Detektiv für Sie in einem Bericht.

Ist eine Markenrecherche wirklich notwendig?

Rechtsanwalt Michael Horak dazu: „Ja, schließlich geht es bei Marken um einen hohen ideellen und materiellen Wert. Beachtliche Umsatzeinbußen und Imageschäden können die Folgen von Markenklau oder -missbrauch sein. Eine Markenanmeldung ohne umfassende Recherche kann zudem zu Folgekosten von mehreren 1000€ durch Abmahnungen führen. Im Ergebnis kann dann zum einen der neue Name nicht verwendet werden, sämtliche Aufwendungen werden nutzlos und zusätzlich steht Schadenersatz im Raume. Dabei kann eine einfache Recherche kostenlos und eine professionelle und umfassende bereits ab ca. 180€ durchgeführt werden.“

Zur Vermeidung unnötiger Konflikte ist eine Markenrecherche vor Markenanmeldung oder vor Domainsicherung erforderlich.

Sind Sie neugierig geworden?

Rechtsanwalt Michael Horak [horak@iprecht.de] ist ihr Ansprechpartner.

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