Die Fußballweltmeisterschaft 2014 und das Markenrecht

Mehr zum Thema: Markenrecht, FIFA, Markenrecht, Fußballweltmeisterschaft, Abmahnung, Schadensersatz
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Abmahnungsgefahr: Bei der Verwendung vieler Begriffe rund um die Fußballweltmeisterschaft 2014 ist Vorsicht geboten

Sie steht vor der Tür, die Fußballweltmeisterschaft 2014. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass

Achtung: Es besteht Markenschutz für diverse Produkt

die Fußball-WM ein Markenprodukt der FIFA ist. So hat die FIFA Schutzrechte (meistens Markenrechte) an dem offiziellen Emblem der WM, dem Slogan, sowie dem Pokal und dem Maskottchen.

Danjel-Philippe Newerla
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Zusätzlich besteht für viele Wortkombinationen markenrechtlicher Schutz zu Gunsten der Fifa (z.B. „FIFA WORLD CUP“ oder „Brazil 2014“).

Sofern jemand diese geschützten Logos bzw. Marken und Begriffe verwenden möchte, muss er zuvor die FIFA um Erlaubnis fragen. Verstöße hiergegen können schnell sehr teuer werden. Es drohen dann nämlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche der FIFA (Stichwort „Abmahnung“.

Fazit

Auch wenn die Verlockung jetzt kurz vor oder auch während der Fußballweltmeisterschaft Werbung mit Themen und Begriffen rund um das Thema Fußballweltmeisterschaft 2014 zu machen, ist Vorsicht geboten.

Sofern Sie sich unsicher sind, ob Ihre Werbung zulässig ist, sollten Sie vorher sicherheitshalber einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Zulässigkeit beauftragen. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla auf Wunsch gerne behilflich.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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