Hilfe bei Abmahnung Rechtsanwälte Bird&Bird – Apple Inc. – Markenrechtsverstöße

Mehr zum Thema: Markenrecht, Apple, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Im Namen des kalifornischen Weltkonzerns Apple mahnen die in Düsseldorf ansässigen Rechtsanwälte Bird & Bird die Verletzungen von markenrechtlichen Positionen der Apple Inc. bzgl. des „iPod“ ab. Aus diesem Grunde werden gegenüber dem Abgemahnten verschiedene Ansprüche geltend gemacht, die auf Unterlassung, Ersatz der Anwaltskosten sowie Auskunft über die bisherigen Geschäfte mit den Produkten. Letzterer dient vor allem dazu, den zu ersetzenden Schaden zu berechnen, und die geltend gemachten Anwaltskosten betragen in einem uns vorliegenden Fall 8112,80 EUR.

Solche Ansprüche nach dem Markengesetz können vor allem auf zwei Wegen entstehen: zum Einen kann eine Markenrechtsverletzung an der Marke Apple vorliegen, wenn Plagiate verkauft werden, welche das Apple Emblem tragen, also insofern mit Originalprodukten verwechselt werden können. In einem solchen „klassischen“ Fall der „Produktpiraterie“ ist den meisten Betroffenen ihr Fehlverhalten in einer gewissen Weise klar.

Komplizierter wird es, wenn sich markenrechtliche Probleme aus dem sog. „ Erschöpfungsgrundsatz “ ergeben. Grundsätzlich und vereinfacht gesagt geht es dabei um folgendes: der Rechteinhaber soll im Hinblick auf solche Waren, die er selbst in Verkehr gebracht hat oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind, keine markenrechtliche Ansprüche mehr zur Kontrolle des weiteren Vertriebs der Waren geltend machen dürfen. Damit soll der freie Umlauf und Weiterverkauf von erworbenen Produkten sichergestellt werden.

Probleme treten dann auf, wenn ein Unternehmen bestimmte Waren nur in einem bestimmten Wirtschaftsraum in Verkehr bringen will. Dann gilt der soeben beschriebene Erschöpfungsgrundsatz auch nur für diesen Wirtschaftsraum: So kann ein Unternehmen entscheiden, eine bestimmte Ware nur in der EU anzubieten mit der Folge, dass es auf dem Gebiet des Gemeinsamen Marktes die Weitervermarktung mit Mitteln des Kennzeichenrechts nicht unterbinden kann. Außerhalb der EU ist das allerdings immer noch möglich. Umgekehrt ist es damit auch untersagt waren in den Europäischen Wirtschaftraum einzuführen, die vom Rechteinhaber nicht für diesen bestimmt waren, da für diesen eine Erschöpfung der Kennzeichenrechte ja noch nicht eingetreten ist.

Damit kann es zu der auf den ersten Blick nur schwer verständlichen Folge kommen, dass man auch beim (Weiter-) Verkauf von Originalwaren Markenrechtsverletzungen begeht, welche die gleichen Ansprüche auslösen können wie gefälschte Produkte.

Trotz dieses seltsam anmutenden Ergebnisses sind aus diesem Grunde ausgesprochene Abmahnungen von Bird&Bird unbedingt ernst zu nehmen. Es handelt sich dabei um eine hochseriöse Kanzlei, die durchweg rechtlich anerkannte Interessen vertritt. Es empfiehlt sich daher unverzüglich einen Anwalt aufzusuchen, um mit diesem den Vorgang zu besprechen und zu prüfen, ob und in welchem Umfang etwaige Ansprüche gegeben sind und inwiefern diesen nachgekommen werden kann. Das gilt umso mehr, als dass der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn erfasst, der bei größeren Mengen und dem hohen Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad der Apple-Produkte leicht die 8112,80 EUR Anwaltskosten übersteigen kann.

Das könnte Sie auch interessieren
Markenrecht Das Geschmacksmuster – allgemeine Informationen und Anmeldung beim DPMA