INBUS IP GmbH mahnt angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke INBUS ab
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, INBUS, IP, Marke, UnterlassungserklärungWorum geht es?
Die Firma INBUS IP GmbH wirft den Abgemahnten vor durch das Bewerben von Innensechskantschlüsseln mit dem Namen „INBUS“ eine Markenrechtsverletzung zu begehen. Als Begründung heißt es, dass es sich bei den beworbenen Schlüsseln nicht um Originalware handelt. Aufgrund der starken Bekanntheit der Marke „INBUS“ stellt sich jedoch die Frage, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist, da es sich mittlerweile auch um ein Freizeichen handeln könnte.
Was verlangen die Abmahner?
Die Abmahnung, die per E-Mail versendet wird, hat im Anhang eine vorgefertigte Unterlassungserklärung. Diese soll von den Abgemahnten unterschrieben und fristgerecht zurück gesendet werden. Jedoch können wir nur abraten dies zu tun, da Sie mit der Unterzeichnung einen Vertrag eingehen und bei Zuwiderhandlung hohe Vertragsstrafen (5.100 €) zahlen müssen.


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In meinem Postfach war eine Abmahnung, und nun?
Wenn Sie auch eine Abmahnung von der INBUS IP GmbH bekommen haben, dann nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit einen Anwalt auf bevor Sie etwas unterschreiben.
Der Anwalt wird die Abmahnung und Ihre persönliche Situation genau prüfen und dementsprechend Möglichkeiten der Verteidigung aufzeigen. Denn nicht immer sind Abmahnungen auch gerechtfertigt. Auch dieser Fall ist sehr fraglich und bedarf einer eingehenden Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht behilflich. Durch die Spezialisierung meiner Kanzlei weiß ich, wie man am besten auf diese Art der Abmahnungen reagiert. Zudem bin ich durch meine Fachanwaltstitel und den damit verbundenen Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
- Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
- Halten Sie die Fristen ein!
- Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an dem Markennamen „INBUS“, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.
Bei einem kostenlosen Erstgespräch können wir ganz unverbindlich Grundlegendes besprechen. Gern vertreten wir Sie auch zum fairen Festpreis, sprechen Sie uns einfach darauf an.
Hilfreich für die optimale Vorbereitung auf das kostenlose Erstgespräch ist die vorherige Übersendung der Abmahnung via Fax oder E-Mail.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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