Kekshersteller klagt gegen Uni-Shop

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Verletzung von Markenrechten durch Verkauf von Souvenirs?

Der bekannte deutsche Kekshersteller Bahlsen will gegen den Souvenir-Shop der Universität Hannover klagen. Durch den Verkauf von Souvenirs mit dem Namen Leibniz sieht Bahlsen eine Verletzung seiner Markenrechte.

Verwechslungsgefahr durch Bezeichnung als „Leibniz“ Produkte

Nicht nur Bahlsen hat eines seiner bekanntesten Produkte nach dem berühmten Hannover Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz benannt. Auch der Uni-Shop vertreibt mittlerweile Produkte unter dem Namen „Leibniz“. Der Konzern, der sich bereits 1897 den Namen seiner Kekse markenrechtlich hat schützen lassen, sieht darin die Möglichkeit einer Verwechslung mit seinem beliebten Butterkeks.

Bernd Fleischer
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Da eine außergerichtliche Klärung mit dem Uni-Shop zu keiner Einigung geführt hatte, hat der Konzern Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Nun müssen die Richter entscheiden, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt.

Shop verkauft auch „Leibniz“ Lebensmittel

Insbesondere weil der Uni-Shop nicht nur Shirts und Hefte mit dem Namen „Leibniz“ vertreibt, sondern auch zum Beispiel „Leibniz Sekt“ oder „Leibniz Tee“ sieht der Konzern seine Markenrechte verletzt. Eine Verwechslung mit dem Produkt des Keksherstellers sei somit nicht zu verhindern.

Nach Aussage der Sprecher des Konzerns hätte es ausgereicht, wenn die Produkte bereits im Namen deutlich machen würden, dass es sich rein um Produkte der Universität Hannover handelt. Bei einer Bezeichnung wie „Uni-Leibniz-Shop“ wäre nach Ansicht des Großkonzerns eine Verwechslungsgefahr so gut wie ausgeschlossen gewesen. Dies sei jedoch bei den gegebenen Umständen nicht anzunehmen.

Markenschutz ist Bahlsen besonders wichtig

Für den Gebäckhersteller steht vieles aus dem Spiel: Das Keks-Imperium fußt insbesondere auf dem Bekanntheitsgrad seines Butterkekses.
„Nur echt mit 52 Zähnen“ – Verbindet der Verbraucher den Namen „Leibniz“ nicht mehr allein mit dem Bahlsen-Keks, sondern auch mit anderen Produkten, sinkt schnell der Wiedererkennungswert der Marke. Gerade deshalb ist dem Konzern der Schutz seiner Produktbezeichnung besonders wichtig. Denn nur, wenn der Verbraucher mit einem Namen ein bestimmtes Produkt assoziiert ist der Werbeeffekt noch gewährleistet.

Namensrechtlicher Schutz für Marken

Der Markenschutz für Unternehmen ist gerade mit Blick auf den globalen Wirtschaftsraum besonders wichtig. Nicht selten hängt der Erfolg eines Unternehmens an dem Bekanntheitsgrad eines ganz bestimmten Produktes. Kommt es zu markenrechtlichen Verletzungen schwindet schnell Einfluss und Präsenz einer Marke.

Um Produkte und Marken zu schützen werden diese beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Bei Verletzungen des Markenrechts kann dann durch Abmahnung auf außergerichtlichen Wege oder vor Gericht der Schutz wiederhergestellt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Marken- und Urheberrecht“ finden Sie unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html

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