Louis Vuitton-Abmahnung von den CBH Rechtsanwälten erhalten? Das müssen Sie jetzt wissen!
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Louis, Vuitton, LV, UnterlassungserklärungDie CBH-Rechtsanwälte aus Hamburg versenden bereits seit mehreren Jahren Abmahnungen im Auftrag der Louis Vuitton Malletier wegen angeblicher Markenrechtsverletzung. Wir möchten Betroffenen mit diesem Artikel eine erste Hilfestellung bieten.
Auch im Jahr 2023 mahnen die CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton Malletier Händler wegen vermeintlicher Verletzung der Luxus-Marke "Louis Vuitton" bzw. „LV" ab.
Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von CBH der Vorwurf gemacht, die geschützte Marke "Louis Vuitton" bzw. „LV" ohne Zustimmung der Louis Vuitton Malletier verwendet zu haben. In den von mir behandelten Fällen drehte es sich meistens um den Vorwurf von Produktfälschungen bzw. den Verkauf von Plagiaten.
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Die Louis Vuitton – Abmahnung stellt keine Abzocke oder Betrug dar. In allen von mir bearbeiteten Fällen war die Abmahnung leider berechtigt, und es ging hauptsächlich um Schadensbegrenzung. In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir haben bereits Anfang diesen Jahres über Abmahnungen der Louis Vouitton Malletier hier auf 123Recht.de berichtet:
Das Schreiben zur Abmahnung enthält eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Strafandrohung. Darüber hinaus werden zusätzliche Forderungen geltend gemacht, darunter Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz sowie die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren. Diese Forderungen basieren auf einem Streitwert zwischen 150.000.- € und teilweise 500.000.- €.Damit betragen allein die geltend gemachten Rechtsanwaltskosen mindestens 3.020,34 € (inkl. 19% MwSt.).
Um es an dieser Stelle vorweg zu nehmen: Leider kommt es im Hinblick auf den Streitwert nicht darauf an, wieviel Umsatz der abgemahnte Händler mit dem Verkauf de Fälschungen gemacht hat. Bei der Bestimmung des Streitwerts wird primär auch den Wert der Marke geschaut, der bei einer weltbekannten Luxus-Marke wie Louis Vuitton bzw. LV entsprechend hoch ist.
Vorsicht:
Geben Sie nicht die von CBH vorgefertigte Unterlassungserklärung ab, da sie unserer Auffassung nach zu weit gefasst ist! So sollten in einer Unterlassungserklärung keine Aussagen zu Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatz gemacht werden.
Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung von CBH (wegen vermeintlicher Verletzung der Marke „Louis Vuitton" bzw. „LV" erhalten haben, empfehlen wir, Ruhe zu bewahren und die gesetzte Frist unbedingt zu beachten.
Nach Fristablauf droht ein kostspieliges Gerichtsverfahren, daher ist eine Reaktion innerhalb der Frist dringend erforderlich.
Bevor Sie die geforderte Summe zahlen oder die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, ist es ratsam, dies nicht ohne anwaltliche Prüfung zu tun. Es wird dringend davon abgeraten, Kontakt mit den CBH Rechtsanwälten aufzunehmen, und Auskünfte sollten nicht leichtfertig erteilt werden, da der Auskunftsanspruch dazu dient, Schadensersatzansprüche vorzubereiten.
Es ist wichtig zu überprüfen, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, und gegebenenfalls kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wir bieten gerne unsere Unterstützung an, um die individuelle Situation zu prüfen. Falls Sie eine Abmahnung von CBH aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzung (Louis Vuitton bzw. LV) erhalten haben, steht die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven zur Verfügung, um juristische Unterstützung zu einem fairen Festpreis anzubieten und bundesweit zu vertreten.
Kostenloses Erstgespräch mit Kanzlei Dr. Newerla bei CBH-Abmahnung nutzen!
Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla, indem Sie unverbindlich unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Es wäre hilfreich, wenn Sie die CBH-Abmahnung vorab via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten, um sich optimal vorzubereiten.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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