Marke anmelden
Mehr zum Thema: Markenrecht, Markenanmeldung, DPMA, EUIPO, WIPO, MarkenrechtDiese Grundlagen müssen Sie wissen
Eine geschützte Marke ist für Unternehmen, Start-ups, Freelancer oder Online-Shops ein wichtiger Schritt, um ihren Namen oder ihr Logo vor Nachahmung zu schützen und Verwechslungen im Markt zu vermeiden. Sie sorgt für Wiedererkennbarkeit, Vertrauen und schützt Investitionen in Werbung und Markenaufbau. Der folgende Beitrag zeigt, worauf es bei der Markenanmeldung wirklich ankommt und wie die advomare Rechtsanwaltskanzlei Sie dabei unterstützt.
1. Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Kennzeichen, welches die Unterscheidung von bestimmten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Anbieter ermöglicht und eine Wiedererkennung auf dem Markt gewährleistet. Das kann zum Beispiel ein Name, ein Logo, ein Slogan oder eine bestimmte Farb- oder Klangfolge sein. Mit der Eintragung erhalten Inhaber:innen das exklusive Recht, die Marke zu nutzen und Dritten die Verwendung zu untersagen.

seit 2024
2. Warum lohnt sich eine Markenanmeldung?
- Rechtssicherheit und Schutz gegenüber Nachahmern
- Aufbau eines wiedererkennbaren Markenauftritts
- Möglichkeit der Lizenzierung oder des Verkaufs der Marke
- Erhöhung des Unternehmenswerts und professioneller Außenauftritt
3. Welche Markenformen gibt es?
- Wortmarken: Nur der Name, etwa „Adidas" oder „Nivea"
- Bildmarken: Logos oder grafische Zeichen
- Wort-Bild-Marken: Kombination aus Text und Grafik
- Weitere Markenformen: Farbmarken, Klangmarken oder 3D-Gestaltungen, sofern sie eindeutig wiedergegeben werden können
4. Schutzbereich wählen: Deutschland, EU oder international
- Nationale Marke: Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Schutz nur in Deutschland
- Unionsmarke: Anmeldung beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO), gilt in allen EU-Mitgliedstaaten
- Internationale Registrierung: Über die World Intellectual Property Organization (WIPO), auf Basis einer bestehenden deutschen oder europäischen Marke für ausgewählte Länder
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der aktuellen und geplanten geschäftlichen Tätigkeit ab.
5. Recherche vor der Anmeldung – Pflicht, nicht Kür
Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn sie nicht identisch oder verwechslungsfähig ähnlich zu bereits bestehenden Marken ist. Wer diese Recherche nicht sorgfältig durchführt, riskiert Ablehnung der Eintragung, Widersprüche, Abmahnungen oder teure Schadensersatzforderungen.
Empfehlenswert ist eine Kombination aus:
- Recherche in DPMA-, EUIPO- und WIPO-Registern
- Prüfung von Unternehmensbezeichnungen, Domains und Social-Media-Namen
Zudem sollte, um unnötige Kosten zu sparen, vorab geprüft werden, ob die gewünschte Marke überhaupt eintragungsfähig ist. Eintragungsfähigkeit liegt vor, wenn die Marke eine ausreichende Unterscheidungskraft aufweist, nicht überwiegend beschreibend ist und keine anderen Schutzhindernisse vorliegen.
6. Waren- und Dienstleistungsklassen
Bei der Anmeldung muss genau angegeben werden, für welche Produkte oder Dienstleistungen die Marke verwendet werden soll.
Wichtig: Schutz besteht nur in den Klassen, die bei der Anmeldung angegeben wurden. Eine nachträgliche Erweiterung ist nicht möglich, es müsste dann eine neue Marke eingetragen werden.
7. Ablauf der Markenanmeldung
- Prüfung der Schutzfähigkeit und Markenrecherche
- Auswahl der passenden Markenform und Klassen
- Einreichung der Anmeldung beim DPMA, EUIPO oder WIPO
- Amtliche Prüfung formaler Voraussetzungen
- Veröffentlichung der Marke und Beginn der dreimonatigen Widerspruchsfrist
- Nach Ablauf der Frist: Eintragung und vollständiger Markenschutz
Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
8. Häufige Fehler
- Fehlende Recherche vor der Anmeldung
- Verwendung rein beschreibender Begriffe
- Unvollständige oder falsche Angabe von Klassen
- Keine Nutzung der Marke innerhalb von fünf Jahren (Verfall wegen Nichtbenutzung)
- Fehlende Überwachung gegen Nachahmer
9. Wie unterstützt die advomare Rechtsanwaltskanzlei?
Die advomare Rechtsanwaltskanzlei begleitet Unternehmen, Gründer und Selbstständige bei allen Schritten rund um die Markenanmeldung.
Leistungen im Überblick:
- Beratung zur passenden Schutzstrategie
- Durchführung von Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Anmeldung der Marke beim DPMA, EUIPO oder WIPO
- Vertretung bei Widersprüchen, Abmahnungen und Markenstreitigkeiten
- Durchsetzung von Löschansprüchen und Nichtigkeitsverfahren
Durch die anwaltliche Begleitung vermeiden Mandant:innen Fehler bei der Anmeldung, rechtliche Risiken und kostspielige Auseinandersetzungen.
Fazit
Eine Markenanmeldung ist kein formaler Akt, sondern strategisch wichtig für den langfristigen Geschäftserfolg. Wer frühzeitig Markenschutz beantragt, schützt nicht nur seinen Namen oder sein Logo, sondern auch das Vertrauen der Kundschaft, Investitionen in Marketing und die Position im Wettbewerb. Mit anwaltlicher Unterstützung – etwa durch die advomare Rechtsanwaltskanzlei – lassen sich Risiken minimieren und der Markenschutz rechtssicher und effizient umsetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
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