Markenrechtliche Abmahnungen der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG erhalten? Wir helfen gerne!

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Weitere BMW - Abmahnungen im Umlauf !

Im Auftrage der Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) verschicken die Klaka Rechtsanwälte Abmahnungen aufgrund Verletzung des Markenrechts an den Marken der BMW AG.

 

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Die BMW AG vertreibt eine große Vielzahl an eingetragenen Marken, unter anderem Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken sowie die Farbmarke (Unionsmarke) mit den M Farben (Blau, Violett und Rot). Bei der Bezeichnung „BMW" handelt es sich um eine berühmte Marke, die daher einen größeren Markenschutz genießt.

Insbesondere die Bezeichnungen „BMW", „M1", „M", „Mini" und „MDrive" (M-Markenserie allgemein) werden zum Gegenstand vieler Abmahnungen gegen Online-Händler auf eBay oder Amazon.

Was wird vorgeworfen?

In dem Abmahnschreiben der Klaka Rechtsanwälte wird Ihnen vorgeworfen, widerrechtlich gegen eines der geschützten Marken der BMW AG zu verstoßen. Des Weiteren wird Ihnen vorgeworfen, nicht von der BMW AG autorisierte Autoteile für die Fahrzeuge der Marke „BMW" anzubieten. Als Anlagen legen die Klaka Rechtsanwälte Registrierungsnachweise und eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit den Verstößen bei.

Was wird verlangt?

Die Klaka Rechtsanwälte fordern im Namen der BMW AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:

Umfangreiche Auskunftsansprüche, z.B. Lieferschein, Rechnungen, Ein- und Verkaufspreis, Herkunft der Produkte etc.

Schadensersatzansprüche (nach Auskunftserteilung)

Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 600.000,00 € zugrunde gelegt. Die Höhe des Gegenstandswerts ist abhängig vom Umfang der Markenrechtsverletzung(en) sowie dessen Schwere.

Eine nicht zu unterschätzende Besonderheit ausweislich der Geltendmachung der Abmahnkosten seitens der Kanzlei Klaka Rechtsanwälte ist, dass diese die Geschäftsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,5 (anstatt den üblichen 1,3) berechnen, wodurch die Abmahnungen der Klaka Rechtsanwälte deutlich teurer ausfällt als von Abmahnungen mit gleichem Gegenstandswert.

Somit können die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten höchstens 6.929,97 € brutto betragen. Eine Abmahnung aufgrund einer Markenrechtsverletzung durch einen Online-Händler mit einem höheren Gegenstandswert als 600.000,00 € lag unserer Kanzlei bisher nicht vor, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Der Durchschnitt wird nach einem Gegenstandswert von 400.000,00 € berechnet (5.634,06 € brutto)

Was tun im Falle einer BMW-Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Bitte wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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