Neue Abmahnungen Markenrecht: "Red Bull“

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Das Anwaltsbüro Gorny spricht derzeit markenrechtliche Abmahnungen für die Firma Red Bull aus

1. Wer mahnt ab?

Mein Artikel behandelt eine Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht das Anwaltsbüro Gorny markenrechtliche Abmahnungen aus. Auftraggeber dieser Abmahnungen ist die Firma Red Bull.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, die Rechte an der Marke „Red Bull“ durch Verwendung des entsprechenden Logos verletzt zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordert das Anwaltsbüro Gorny?

Die Abmahnung beinhaltet im Wesentlichen 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (2.305,40 € auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 150.000.- €)
  • Erteilung von Auskünften über Art und Umfang der Nutzung der Marke Red Bull

Mein ausdrücklicher Rat: Bitte nichts vorschnell unterschreiben bzw. nicht vorschnell zahlen!

3. Sollte ich besser auf die Abmahnung reagieren oder handelt es sich bloß um Abzocke?

Bei der Abmahnung handelt es sich keineswegs um Abzocke. Sie das Abmahnschreiben zwar nicht auf die leichte Schulter nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber auch nicht.

Zunächst wäre nämlich zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bestünde überhaupt ein dringender Handlungsbedarf. Wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist, sollten Sie die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen bestreiten.

Sofern die Prüfung aber zu dem Ergebnis gelangen sollte, dass die Abmahnung in Ihrem Fall doch berechtigt ist, sollten Sie innerhalb der Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, um ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Bitte bedenken Sie, dass ansonsten bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen kann.

Ich bin Ihnen gerne behilflich. Als Fachanwalt für IT-Recht und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen zurückblicken.

4. Erste Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern
  • Fristen unbedingt einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlung an die Abmahner
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Spezialisierung Markenrecht/gewerblicher Rechtsschutz)

Haben auch Sie eine Abmahnung von dem Anwaltsbüro Gorny wegen angeblicher Verletzung der Marke „Red Bull“ erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch (bitte unter 0471/ 483 99 88 – 0) kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Wir bieten einen günstigen Festpreis für die Abmahnungsverteidigung. Fragen Sie gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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