September 2025: Abmahnung Parfüm-Marke "BELLA VIDA" Marcel van Maele: Was Sie wissen sollten
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, BELLA, VIDA, Parfüm, MaeleIm September 2025 (16.09.2025) sind markenrechtliche Abmahnungen im Umlauf, die auf den Verkauf von Parfüms im Zusammenhang mit der geschützten Marke BELLA VIDA abzielen.
- Was ist der Hintergrund der Abmahnung wegen "BELLA VIDA"-Parfüms?
Rechtsanwalt Marcel van Maele erhebt im Namen der NG Next Generation Perfumes B.V. den Vorwurf, dass durch den Verkauf von Parfüms, die der geschützten Marke „BELLA VIDA" zu sehr ähneln, gegen das Markenrecht verstoßen wurde. Besonders betroffen sind Online-Händler, deren Produkte entweder den Namen oder die Duftkompositionen von „BELLA VIDA" imitieren, oder deren Verpackung und Präsentation stark an das Originalprodukt erinnert.

seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.drnewerla.de
E-Mail:
- Was fordert Rechtsanwalt Marcel van Maele in seiner Abmahnung?
In den Abmahnschreiben fordert die Kanzlei von NG Next Generation Perfumes B.V. in der Regel die folgenden Maßnahmen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Händler sollen sich verpflichten, künftig keine Parfüms mehr anzubieten, die gegen das Markenrecht verstoßen.
- Auskunft über Art und Umfang des Verkaufs: Die betroffenen Unternehmen müssen detaillierte Informationen über den Vertrieb ihrer Produkte bereitstellen.
- Zahlung von Schadensersatz: Für die Markenrechtsverletzung wird eine Entschädigung verlangt.
- Erstattung der Anwaltskosten: Die Rechtsanwälte verlangen in der Regel mehrere Tausend Euro für ihre Arbeit, basierend auf einem Streitwert von z. B. 150.000 €.
Die Unterlassungserklärung wird oft bereits dem Abmahnschreiben beigefügt, jedoch sollte sie mit Vorsicht betrachtet werden, da sie in vielen Fällen sehr weit gefasst ist.
- Was tun, wenn Sie eine Abmahnung wegen „BELLA VIDA" erhalten haben?
Falls Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Marcel van Maele erhalten, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und das Schreiben nicht zu ignorieren. Vermeiden Sie es, voreilig die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Zahlungen zu leisten. Die Fristen, die im Abmahnschreiben gesetzt werden, sollten unbedingt eingehalten werden.
In vielen Fällen ist fraglich, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, insbesondere wenn keine direkte Bezugnahme auf die Marke „BELLA VIDA" erfolgt. Die Chancen, sich erfolgreich zu verteidigen, hängen stark vom Einzelfall ab. Oft kann durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder eine außergerichtliche Einigung ein langwieriger und kostspieliger Gerichtsprozess vermieden werden.
- Kostenlose Erstberatung: Ihre Optionen bei einer Abmahnung
Falls Sie sich unsicher sind, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollen, bieten wir Ihnen eine kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung oder ein unverbindliches Erstgespräch an. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich abzusichern, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns einfach und senden Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail zu.
Telefon: 0471 / 483 99 88 - 0
E-Mail: info@drnewerla.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.drnewerla.de
0471/4839988-0