September 2025: Abmahnung der Elara GmbH (Marke Elara) erhalten – das sollten Sie jetzt wissen!

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Elara, GmbH, Marke
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Auch im September 2025 erreichen uns Anfragen zu Abmahnungen der Elara GmbH. Wichtig: Eine Abmahnung darf nicht ignoriert werden, aber auch ein unüberlegtes Handeln kann teuer werden.

1. Worum geht es bei der Abmahnung der Elara GmbH?

Die Elara GmbH beauftragt aktuell die VON HAVE FEY Rechtsanwälte, Abmahnungen zu verschicken. Der Vorwurf lautet dabei, dass die Marke „Elara" im geschäftlichen Umfeld ohne Genehmigung verwendet wurde. Typische Beispiele sind:

  • Verwendung in Produktnamen oder Produktbeschreibungen

    Danjel-Philippe Newerla
    Partner
    seit 2008
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
    Langener Landstraße 266
    27578 Bremerhaven
    Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
    Web: https://www.drnewerla.de
    E-Mail:
    Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
    Preis: 190 €
    Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden
  • Einsatz in Onlineshop-Titeln oder Shop-Bezeichnungen

  • Nutzung in Werbung oder Marketingmaterialien

Die geforderten Maßnahmen und Ansprüche umfassen in der Regel:

  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • Schadensersatzzahlungen

  • Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite

  • Bereitstellung von Auskünften über die Nutzung

2. Risiken der beigefügten Unterlassungserklärung

Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung wirkt oft harmlos, kann aber erhebliche Folgen haben:

  • Mit der Unterschrift verpflichten Sie sich dauerhaft, bestimmte Handlungen zu unterlassen.

  • Schon geringfügige Verstöße können hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.

  • Die Formulierungen sind in der Regel zugunsten der Elara GmbH optimiert.

Fazit: Die Unterlassungserklärung sollte niemals ohne fachanwaltliche Prüfung unterschrieben werden.

3. Ist jede Abmahnung der Elara GmbH automatisch berechtigt?

Nicht jede Abmahnung der VON HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrag der Elara GmbH ist automatisch gültig. Entscheidend ist eine sorgfältige Prüfung:

  • Liegt tatsächlich eine markenrechtlich relevante Nutzung der Bezeichnung „Elara" vor?

  • Handelt es sich eventuell um eine zulässige beschreibende Verwendung?

  • Sind die geforderten Summen angemessen oder überhöht?

In vielen Fällen lassen sich die Forderungen abwehren oder deutlich reduzieren.

4. Handlungsempfehlungen bei einer Elara-Abmahnung

So sollten Betroffene vorgehen:

- Ruhe bewahren und Fristen beachten – eine verspätete Reaktion kann zu gerichtlichen Maßnahmen führen.

- Nicht vorschnell unterschreiben, insbesondere nicht die Unterlassungserklärung.

- Rechtsanwalt einschalten – nur so lassen sich Risiken zuverlässig einschätzen.

- Individuelle Strategie entwickeln

5. Warum professionelle Hilfe entscheidend ist

Markenrechtliche Abmahnungen sind komplex. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen:

  • unnötige Verpflichtungen zu vermeiden

  • Risiken langfristig zu minimieren

  • hohe Gerichtskosten zu verhindern

Wir sind seit über 17 Jahren auf die Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen spezialisiert und entwickeln für Sie eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie, um mögliche Nachteile zu begrenzen.

6. Kostenlose Ersteinschätzung oder Erstgespräch

Nutzen Sie unsere kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder ein unverbindliches Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla. Bitte übersenden Sie uns stets vorher das Abmahnschreiben per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.drnewerla.de
0471/4839988-0
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