September 2025:Abmahnung Kniffel / Schmidt Spiele über Fortmann Tegethoff erhalten –Das sollten Sie beachten

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Kniffel, Schmidt, Spiele
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Auch im Jahr 2025 erreichen uns weiterhin zahlreiche Anfragen von Betroffenen. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht für alle, die ein Abmahnschreiben der Schmidt Spiele GmbH wegen Kniffel erhalten haben.

Worum geht es bei der Kniffel-Abmahnung?

In den letzten Wochen verschickt die Schmidt Spiele GmbH verstärkt Abmahnungen über die Kanzlei Fortmann Tegethoff. Die Schreiben richten sich häufig an Onlinehändler, Freizeitunternehmen oder Anbieter von Spielen, die Produkte unter der Bezeichnung „Kniffel" vertreiben.

Die Schmidt Spiele GmbH wirft den Empfängern vor, die geschützte Wortmarke „Kniffel" ohne Genehmigung zu nutzen. Besonders Online-Anbieter oder Hersteller von Brettspielen sind offenbar noch nicht ausreichend darüber informiert, dass die Bezeichnung „Kniffel" rechtlich geschützt ist und nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Schmidt Spiele verwendet werden darf.

Danjel-Philippe Newerla
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Welche Forderungen werden gestellt?

Das Abmahnschreiben enthält in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Hier ist besondere Vorsicht geboten: Unterzeichnen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt.

Zusätzlich fordert die Kanzlei Fortmann Tegethoff die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Grundlage ist ein Gegenstandswert von 150.000 €, was ungefähr 3.000 € brutto an Abmahnkosten entspricht.

Wie sollten Sie auf die Abmahnung reagieren?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben wegen „Kniffel" erhalten haben, sollten Sie dies ernst nehmen. Zunächst sollte ein erfahrener Anwalt prüfen, ob die Vorwürfe rechtlich begründet sind.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht mit fast 15 Jahren Erfahrung in der Abmahnungsabwehr kann ich Ihnen helfen, die passende Strategie zu entwickeln und unnötige Kosten oder Risiken zu vermeiden.

Erste-Hilfe-Tipps bei Schmidt Spiele Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterlassen Sie die sofortige Unterschrift auf die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Achten Sie strikt auf alle Fristen
  • Konsultieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt

Bei einer Abmahnung wegen der Marke „Kniffel" ist schnelles Handeln entscheidend. Professionelle Unterstützung kann helfen, unnötige Zahlungen oder rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Kostenlose Ersteinschätzung oder schriftliche Einschätzung nutzen

Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und erhalten Sie eine unverbindliche schriftliche Ersteinschätzung. Alternativ können Sie ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren:

telefonisch unter 0471/483 99 88 0 oder per E-Mail an info@drnewerla.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
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