Verkannte wirtschaftliche Bedeutung - Schutz der Herkunftsangaben im Markenrecht

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I. Einführung

Von Christian Brethauer, Universität Münster - khashoggis.ship(at)gmx.de

Einhergehend mit der Globalisierung der Weltmärkte ist es für miteinander im Wettbewerb stehende Unternehmen unerlässlich, sich auf dem jeweiligen Markt von den Marktteilnehmern zu unterscheiden. Dies ist einerseits mit den Firmen- und Markennamen möglich. Die Unternehmen bedienen sich außerdem auch geographischer Herkunftsangaben. Denn mit der Herkunft eines Produktes verbindet der Verbraucher eine Reihe von für seine Kaufentscheidung wichtigen Assoziationen, die durch das entsprechende Image des jeweiligen Ursprungs bestimmt werden. Somit verwundert es nicht, dass private Marketinggesellschaften sowie die staatliche Verkaufsförderung an einer Herausstellung der Herkunft interessiert sind, da diese Maßnahmen den Bedürfnissen der Verbraucher entgegen kommen.

Jedoch besteht bei geographischen Herkunftsangaben, die ohnehin hohe rechtliche, politische und wirtschaftliche Relevanz aufweisen, gerade bzgl. der Kaufentscheidung ein erhebliches Irreführungspotential auf Verbraucherseite, insbesondere, wenn Marketing oder staatliche Absatzförderung eine Korrelation zwischen der Herkunft und der besonderen Qualität eines Produktes herstellen, dieser Zusammenhang aber tatsächlich nicht nachweisbar ist.

Gemäß § 126 Abs. 1 des Markengesetzes handelt es sich bei geographischen Herkunftsangaben um die Angabe von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern bzw. um sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Genussmittel gelegt.

Am Beispiel eines Weines lässt sich ersehen, wie untrennbar der Wein durch seine Qualität, seine Geschmacksrichtung, dem Klima, der Topographie, dem Boden und durch seinen Charakter mit der geographischen Herkunft verbunden ist. Der Herkunftsangabe kommt somit eine Individualisierungsfunktion zu, mit der Produkte nach ihrer nationalen, regionalen oder örtlichen Herkunft unterschieden werden können. Auf Verbraucherseite wird die Markttransparenz erhöht, da sie sich keinem ungekennzeichneten und undifferenzierbaren Angebot gegenüberstehend sehen müssen. Die zunehmende Bedeutung der Herkunft eines Nahrungsmittels und die damit zusammenhängende Bestrebung der Erzeuger, sich diese als „eigen" schützen zu lassen, ist jedoch nicht nur darauf zurückzuführen, dass die Grundbedürfnisse der Verbraucher nach Menge, Sicherheit und Auswahlmöglichkeiten der Nahrungsmittel weitestgehend gedeckt sind, sondern auch auf weitere Faktoren der Herkunftsangabe, wie das Qualitätssignal, den staatlich kontrollierten Qualitätsstandard und die staatlich finanzierte Werbung mit dem Herkunftsargument.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Verkannte wirtschaftliche Bedeutung - Schutz der Herkunftsangaben im Markenrecht
Seite  2:  Welche Arten des Rechtsschutzes gibt es?
Seite  3:  Wie bekommt die ´Thüringer Rostbratwurst` Markenschutz einer geographischen Herkunftsangabe?
Seite  4:  Internationaler Schutz
Seite  5:  Resümee
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