Vorsicht Abmahnung: Warenverband Edelstahl Rostfrei e.V. mahnt Verletzungen der Marke Edelstahl Rostfrei ab
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Edelstahl, Rostfrei, Unterlassungserklärung, WarenverbandDie Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen sprechen derzeit markenrechtliche Abmahnungen für den Warenverband Edelstahl Rostfrei e.V. aus
Wer mahnt ab?
Heute möchte ich Tipps und Ratschläge für Betroffene von Abmahnungen aus dem Bereich des Markenrechts geben. Berichterstattungen im Internet zufolge mahnen die Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen verstärkt für den Warenverband Edelstahl Rostfrei e.V. ab.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Markenrechte des Warenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. an der Marke „Edelstahl Rostfrei“ (deutsche Marke) verletzt zu haben


seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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E-Mail:
Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Linderhaus Stabreit Langen?
Das Abmahnschreiben beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- Zahlung von Abmahnkosten (mehrere tausend Euro),
- Auskunftserteilung (Art und Umfang der Verwendung der Marke Edelstahl Rostfrei)
Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle:
Bitte nicht vorschnell unterschreiben und auch nicht vorschnell zahlen!
Was ist zu tun: ignorieren oder reagieren?
Eines vorweg: Bei der Abmahnung handelt es sich nicht um Abzocke. Daher sollten Sie das Abmahnschreiben bitte ernst nehmen, davon einschüchtern lassen sollten Sie sich aber auch nicht.
Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an, um einzuschätzen, welche Vorgehensweise (insbesondere wirtschaftlich betrachtet) am sinnvollsten ist.
Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, weil auch nur in diesem Fall ein dringender Handlungsbedarf bestünde. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen zu bestreiten.
Wenn diese Prüfung allerdings ergeben sollte, dass die Vorwürfe gerechtfertigt sind, so sollte innerhalb der Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen kann).
Hierbei helfe ich Ihnen gerne. Als Fachanwalt für IT-Recht und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen zurückblicken.
1X1 bei Abmahnungen
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
- Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
- Fristen unbedingt einhalten
- Keine vorschnellen Zahlung an die Abmahner
- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist hier zu empfehlen)
Haben auch Sie eine Linderhaus Stabreit Langen wegen angeblicher Verletzung der Marke „Edelstahl Rostfrei“ erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.
Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!
Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch (bitte unter 0471/ 483 99 88 – 0) anrufen. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) übermitteln. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0

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