Weitere markenrechtliche Abmahnungen von Monster Energy durch Bird & Bird im Umlauf. Wir helfen Ihnen!
Von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Ratgeber - Markenrecht
Mehr zum Thema: Markenrecht, Bird, Monster, Energy, Abmahnung, Unterlassungserklärung
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Weitere Abmahnungen der Kanzlei Bird & Bird für Monster Energy im Umlauf
Aktuell häufen sich die Abmahnungen der Kanzlei Bird & Bird wegen Markenrechtsverletzung durch geschäftliche Verwendung des bekannten Monster Energy Logos. Seit 2016 berichten wir über die Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen der Monster Energy Company>, die Sie hier nachlesen können:
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden
https://www.123recht.de/ratgeber/markenrecht/Achtung-Markenrechtliche-Abmahnung-von-Bird-Bird-fuer-Monster-Energy-__a159575.html
Die Monster Energy Company weist in ihrer Abmahnung darauf hin, dass sie Inhaberin des bekannten Logos sowie der Marke „Monster Energy" ist, welches sie in sämtlichen Waren- und Dienstleistungsklassen verwendet bzw. lizensiert (unter anderem Bekleidung). Zusätzlich verwendet die Monster Energy Company eine wettbewerbsrechtlich geschützte, unterscheidungskräftige Produktsaufmachung für ihre Verpackungen und Werbeartikel.
In der Abmahnung zeigt die Monster Energy Company zur Veranschaulichung einige Beispiele für autorisierte Produkte sowie für ihre Produktsaufmachung (Bilder der klassischen Monster Energy Dose). Des Weiteren zeigt sie einige Beispiele von gesponserten Athleten, Teams und Veranstaltungen in Verbindung mit ihrem Logo.
Was wird vorgeworfen?
In dem Abmahnschreiben wird Ihnen vorgeworfen, widerrechtlich gegen die Bildmarke sowie die Wortmarke der Monster Energy Company zu verstoßen. Insbesondere wird Ihnen vorgeworfen, auf einem Onlineportal (meistens eBay) eine Ware anzubieten, die nicht von Monster Energy Company stammt oder von ihr lizensiert wurde. Als Anlage legen die Bird & Bird Rechtsanwälte eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.
Was wird verlangt?
Die Bird & Bird Rechtsanwälte fordern im Namen der Monster Energy Company die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:
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Umfangreiche Auskunftsansprüche, insbesondere Lieferanten
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Bezugsquelle des Produktes
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Anzahl der eingekauften und verkauften Produkte
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Schadensersatzansprüche (Lizenzschadensersatz nach einer fiktiven Lizenzanalogie)
Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 250.000,00 € zugrunde gelegt, somit insgesamt ein Betrag in Höhe von 3.744,50 €.
Was tun im Falle einer Abmahnung?
Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird für die Monster Energy Corporation betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.
Bitte wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt! Im Falle eines Fristablaufs riskieren Sie eine einstweilige Verfügung!
Aufgrund des hohen Streitwerts ist bereits ist der I. Instanz das Prozessrisiko sehr hoch (fünfstelliger Betrag je nach Prozessverlauf).
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.
Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.
Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.
Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.drnewerla.de
0471/4839988-0
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