von Have Fey Abmahnung wegen Verletzung der Marke Gisada/AMBASSADOR für Swiss Fragrance GmbH im Briefkasten ?
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Have, Fey, Swiss, FragranceWeitere von Have-Fey Abmahnungen für die Swiss Fragrance GmbH im Umlauf. Das müssen Sie wissen!
Aktuell verzeichnen wir einen Anstieg an Anfragen von Personen, die eine Abmahnung von der Kanzlei von HAVE FEY Rechtsanwälte erhalten haben. Dem Empfänger wird vorgeworfen, Originalparfüm der Marke „Gisada" bzw. „AMBASSADOR" in eine kleinere Verpackung (vergleichbar mit einer Duftprobe) umgefüllt zu haben, ohne die vorherige Zustimmung der Swiss Fragrance GmbH einzuholen.
1. Welche Vorwürfe erhebt die Kanzlei HAVE FEY?
Die Kanzlei HAVE FEY spricht in ihren Abmahnschreiben vermeintliche Markenverletzungen zu Gunsten der Swiss Fragrance GmbH geschützter Marken wie „Gisada" und „AMBASSADOR" aus.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
2. Welche Forderungen stellt die Swiss Fragrance GmbH?
Im Namen der Swiss Fragrance GmbH verlangt die Kanzlei HAVE FEY zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Darüber hinaus erhebt sie weitere Ansprüche, darunter umfangreiche Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Der Abgemahnte wird zudem zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten aufgefordert, die sich bei einem Gegenstandswert von 100.000,00 € auf 2.171,50 € (netto) belaufen.
3. Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung der Swiss Fragrance GmbH (Gisada / AMBASSADOR) erhalten haben?
Wenn Sie eine Abmahnung von der Swiss Fragrance GmbH erhalten haben, bleiben Sie bitte ruhig und geben Sie keine voreiligen Erklärungen ab oder leisten Sie Zahlungen. Es ist ratsam, keinen Kontakt mit den von HAVE FEY Rechtsanwälten aufzunehmen und die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese in unseren Augen zu weit gefasst ist.
Achten Sie unbedingt darauf, die im Abmahnschreiben gesetzten Fristen einzuhalten! Ein Versäumnis kann zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren führen, weshalb eine zeitnahe Reaktion erforderlich ist.
Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Verpflichtung besteht. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung behilflich sein und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung einreichen.
Wir bieten unsere Unterstützung an, um Ihre individuelle Situation zu analysieren. Falls Sie eine Abmahnung von HAVE FEY Rechtsanwälten wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen erhalten haben, stehen wir von der Kanzlei Dr. Newerla in Bremerhaven Ihnen gerne juristisch zur Seite – und das zu einem fairen Festpreis, bundesweit.
Mit über 16 Jahren Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen, insbesondere im Markenrecht, wissen wir genau, wie wir für Sie ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis erzielen können. Sollten die Vorwürfe in der Abmahnung tatsächlich berechtigt sein, helfen wir Ihnen dabei, ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
4. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch oder eine schriftliche Ersteinschätzung bei Abmahnungen der Swiss Fragrance GmbH!
Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder ein Erstgespräch an. Rufen Sie uns unverbindlich unter (0471/483 99 88 – 0) an. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns die Abmahnung von HAVE FEY vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) zukommen lassen könnten, damit wir uns optimal auf Ihren Fall vorbereiten können.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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