Als Pflegeheim eine negative Google Bewertung erhalten?: Wir helfen !
Mehr zum Thema: Medienrecht, Pflegeheim, Pflegedienst, Google, Bewertung, löschenPflegeheime und mobile Pflegedienste sind oft von unfairen Negativbewertungen auf Google Maps betroffen. Viele dieser Bewertungen lassen sich löschen. Wir zeigen wie.
Seit vielen Jahren unterstütze ich Unternehmen in verschiedenen Branchen, darunter auch Pflegeheime und mobile Pflegedienste, die von negativen Google-Bewertungen betroffen sind. Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass Pflegeeinrichtungen ebenso wie viele andere Unternehmen regelmäßig mit ungerechtfertigten negativen Google-Bewertungen konfrontiert sind.
1. Die Wichtigkeit eines guten Online-Rufs
Gerade in der heutigen Zeit, in der der Wettbewerb in der Pflegebranche stetig wächst, ist es von entscheidender Bedeutung, einen positiven Bewertungsdurchschnitt bei Google aufrechtzuerhalten. Dies erfordert, sich gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen zu verteidigen, die den Durchschnitt beeinträchtigen können. Es ist wichtig zu bedenken, dass nicht nur potenzielle Kunden über Google einen Eindruck von Ihrem Ruf erhalten, sondern auch potenzielle Mitarbeiter und Auszubildende.


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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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2. Schutz vor ungerechtfertigten Google-Bewertungen
Pflegeeinrichtungen sind negativen Google-Bewertungen nicht wehrlos ausgesetzt. Je nach Art der Bewertung besteht die Möglichkeit, diese zu entfernen. Dies ist besonders dann durchführbar, wenn die Bewertungen gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder unwahre Aussagen enthalten. Eine bedeutende Anzahl der ungerechtfertigten Google-Bewertungen fällt in die Kategorie gefälschter Bewertungen, die nicht von authentischen Kunden stammen, sondern von Dritten mit negativen Absichten veröffentlicht werden.
3. Gute Nachrichten: Ungerechtfertigte Bewertungen können gelöscht werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass derartige ungerechtfertigte negative Bewertungen auf Google von Nicht-Kunden gelöscht werden können.
Eine ausführliche Besprechung dieser aktuellen BGH-Entscheidung finden Sie hier:
4. Wir stehen Ihnen zur Seite
Wir sind hier, um auch Pflegeeinrichtungen bei der Beseitigung von ungerechtfertigten negativen Google-Bewertungen zu helfen. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich der Entfernung solcher Bewertungen bei unterschiedlichen Unternehmen, einschließlich Pflegeheimen und mobilen Pflegediensten, verfügen wir über das notwendige Fachwissen, um eine Erfolgsrate von ungefähr 90 % bei der Beseitigung ungerechtfertigter Google-Bewertungen zu erzielen.
5. Kostenloses Erstgespräch mit unserer Kanzlei
Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an. Sie können uns unter 0471/483 99 88 – 0 telefonisch erreichen, um uns Ihren Fall zu schildern. Gemeinsam können wir besprechen, ob auch in Ihrem Fall ungerechtfertigte Google-Bewertungen erfolgreich gelöscht werden können.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder auch gerne per E-Mail (info@drnewerla.de )
6. Attraktive Festpreise und Rechtsschutzversicherung nutzen
Wir bieten Ihnen die Einreichung von Löschanträgen bei Google zu attraktiven Festpreisen an, beginnend ab 48.- zzgl. MwSt. (im Paket) pro beanstandeter negativer oder ungerechtfertigter Google-Bewertung.
Falls Sie über eine Firmenrechtsschutzversicherung verfügen, kann diese unter Umständen sogar die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit übernehmen. Wir prüfen gerne zusammen mit Ihnen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten abdecken kann.
Falls Sie als Pflegeeinrichtung mit ungerechtfertigten negativen Google-Bewertungen konfrontiert sind und diese löschen lassen möchten, besuchen Sie unsere Webseite, die sich dem Thema "Google Bewertungen löschen lassen" widmet.
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihren Online-Ruf zu schützen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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info@drnewerla.de
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