Als Restaurant von negativen Google Rezensionen betroffen? Wir helfen Ihnen diese zu löschen!

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Restaurants brauchen unberechtigte Rezensionen und Negativbewertungen nicht zu akzeptieren

Seit mehreren Jahren vertreten wir regelmäßig Mandanten gegen unberechtigte negative Google Bewertungen. Ein Großteil dieser Mandanten sind in dem Bereich Gastronomie und Restaurants / Imbiss tätig.

Restaurants können sich gegen Negativbewertungen auf Google wehren!

Oft haben Restaurants eine große Anzahl an Gästen und somit auch ein großes Potenzial, um schlechte Google-Rezensionen zu erhalten. Google Unternehmensprofile von Restaurants / Gastronomie mit dreistelliger Bewertungsanzahl sind häufig anzutreffen, auch vierstellige Bewertungsanzahlen sind keine Seltenheit.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://104347
E-Mail: 104347?subject=Kontaktanfrage über www.123recht.de
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Erfahrungsgemäß kommt es bei derart großen Bewertungsanzahlen leider auch häufig zu negativen Google Rezensionen.

Die gute Nachricht: Viele negative Restaurants von Rezensionen auf Google lassen sich löschen!

Im Restaurant- / bzw. Gastronomiebereich gibt es erfahrungsgemäß verschiedene Gruppen an Bewertern. Naturgemäß gibt es auch viele schlechte Rezensionen, die von echten Gästen stammen. Oft stammen Bewertungen aber von Personen, die gar kein Gast gewesen sind (z. B. Fake-Bewertungen).

Solche Fake-Bewertungen von Nicht-Gästen sind unzulässig und können gelöscht werden.

Aber auch Bewertungen von ehemaligen Mitarbeitern sind häufig anzutreffen und sind nach den Google Inhaltsrichtlinien für Bewertungen ebenfalls unzulässig und daher löschbar.

Als Restaurant schlechte Google Rezensionsn erhalten? Wir helfen!

Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen und Rezensionen löschen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Restaurantbewertungen auf Google sind uns sämtliche Argumente bekannt, um eine hohe Erfolgsquote im Bereich von  90 % bei der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen  zu erzielen.

Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses Erstgespräch an!

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  erfolgreich löschen lassen können.

Alternativ können Sie uns auch gerne per E-Mail (info@drnewerla.de) kontaktieren.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).

 

Haben Sie als Gastronomiebetrieb/Restaurant eine oder gar mehrere unberechtigte schlechte Rezensionen auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite um das Thema negative Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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