Beleidigung des Chefs bei Facebook führt zur Kündigung

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Wer bei Facebook über den Chef lästert riskiert eine fristlose Kündigung.

Wer bei Facebook über den Chef lästert riskiert eine fristlose Kündigung.

An diesem Donnerstag entschied das Landesarbeitsgericht Hamm, das die fristlose Kündigung eines Auszubildenden wegen Beleidigungen des Chefs bei Facebook rechtmäßig erfolgte. Damit schließt sich das Gericht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Hagen an, das in einem ähnlichen Fall ebenfalls die Rechtmäßigkeit einer Kündigung bestätigt hatte. Der Auszubildende hatte seinen Chef bei Facebook als „Menschenschinder“ und „Ausbeuter“ bezeichnet. Er schrieb zudem, dass er „dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen müsse.“ Diese Äußerungen wertete das Gericht als Beleidigungen und ließ die Revision nicht zu.

Die Vorinstanz hatte die fristlose Kündigung noch aufgehoben. Zwar hatte das Gericht in den Äußerungen des Auszubildenden ebenfalls eine Beleidigung gesehen, diese sei jedoch auf die unreife Persönlichkeit des Auszubildenden zurückzuführen. Nach der Beurteilung des LAG Hamm konnte der zum Kündigungszeitpunkt 27 Jahre alte Mann nicht damit rechnen, dass seine Äußerungen ohne Konsequenzen blieben.

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