Cylex-Bewertung löschen lassen 2024 – Häufig erfolgreich: Wir helfen Ihnen bei negativen Einträgen auf Cylex!
Mehr zum Thema: Medienrecht, Cylex, Bewertung, Löschung, EintragAuch im Oktober 2024 erhalten wir regelmäßig Anfragen von Unternehmen, die mit unerwünschten Bewertungen auf Cylex konfrontiert sind. Wenn Sie ebenfalls betroffen sind, finden Sie hier hilfreiche Informationen und erste rechtliche Anhaltspunkte.
Die guten Neuigkeiten zuerst: In den meisten Fällen können ungerechtfertigte Cylex-Bewertungen erfolgreich entfernt werden. Wir erklären Ihnen, wie das geht und unterstützen Sie dabei!
Cylex zählt zu den etablierten Bewertungsplattformen für Firmen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen wichtig, auf Cylex einen positiven Ruf und gute Bewertungen zu haben. Positive Rezensionen stärken das Image und beeinflussen den Umsatz in der Regel positiv. Schlechte Bewertungen hingegen können den Ruf Ihres Unternehmens stark beschädigen und sich negativ auf das Geschäft sowie die Bewerbersituation auswirken.

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1. Was Unternehmer/-innen wissen sollten
Nicht jede negative Cylex-Bewertung ist gerechtfertigt. Viele negative Bewertungen können Sie anfechten und unter Umständen löschen lassen.
Eine Löschung ist möglich, wenn die Bewertung gegen die Cylex-Richtlinien (Inhaltsrichtlinien) oder gegen geltendes Recht verstößt (beispielsweise durch Verstöße gegen das Strafrecht oder durch Gerichtsentscheidungen, die vergleichbare Bewertungen für unzulässig erklärt haben).
2. Verstoß gegen die Cylex-Richtlinien für Bewertungen
Die genauen Richtlinien von Cylex für Bewertungen finden Sie hier.
Gemäß diesen Richtlinien müssen Bewertungen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen und sachlich sowie korrekt formuliert sein. Ein Verstoß gegen diese Regeln liegt vor, wenn die Bewertung beispielsweise Folgendes enthält:
- Bewertungen von Personen, die keine tatsächlichen Kunden sind
- Falsche oder unbewiesene Behauptungen
- Diffamierungen und persönliche Beleidigungen
- Verleumdungen und Schmähkritik
- Rufschädigende Inhalte ohne Bezug zur Dienstleistung
3. Wann liegt ein Rechtsverstoß vor?
Eine Bewertung auf Cylex gilt als rechtswidrig, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt. Dazu zählen Verstöße gegen Strafgesetze wie:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
Aber auch Gerichtsentscheidungen in ähnlichen Fällen können Maßstab dafür sein, ob eine Bewertung als unzulässig eingestuft werden kann.
4. Negative Cylex-Bewertung erhalten? Unsere Erfahrung zeigt
Es wird grundsätzlich davon abgeraten, Löschanträge für Cylex-Bewertungen eigenständig oder durch Agenturen einreichen zu lassen. Zwar können Sie theoretisch selbst eine Bewertung mit einer guten Begründung zur Löschung bringen, doch sind die Erfolgschancen in der Regel geringer.
Eine anwaltlich fundierte Begründung führt wesentlich häufiger zur erfolgreichen Löschung als ein eigenständiger Versuch.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, unrechtmäßige Cylex-Bewertungen zu entfernen!
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren fundierten Kenntnissen als Fachanwaltskanzlei im Bereich der Bewertungslöschung – ob auf Cylex, Google, Jameda oder anderen Plattformen – können wir eine hohe Erfolgsquote vorweisen. Unberechtigte Bewertungen und Fake-Bewertungen löschen wir mit einer sehr hohen Erfolgsquote. Rufen Sie uns einfach an (Tel: 0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns Ihren Fall (dies ist kostenlos), damit wir besprechen können, ob eine erfolgreiche Löschung möglich ist. Alternativ können Sie uns eine E-Mail (info@drnewerla.de) mit der betroffenen Cylex-Bewertung schicken. Wir lassen Ihnen dann gerne eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen. Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion auf unserer Webseite. Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Cylex zu attraktiven Festpreisen an. Fragen Sie nach unseren Mengenrabatten! Haben Sie eine negative Bewertung auf Google oder einem anderen Portal erhalten? Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite! 5. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch oder unsere kostenlose schriftliche Ersteinschätzung!
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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