Effektive Maßnahmen von Tankstellen zur Bekämpfung ungerechtfertigter Google-Bewertungen!
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Unsere anwaltliche Arbeit fokussiert sich vor allem auf das Thema "Google Bewertungen löschen". Über die vergangenen Jahre hinweg konnten wir zahlreichen Klienten aus diversen Branchen dabei helfen, unerwünschte negative Google Bewertungen erfolgreich zu entfernen. Einiger dieser langjährigen Klienten stammen sind Tankstellen-Betreiber.
Tankstellenbetreiber können sich gegen ungerechtfertigte negative Google Bewertungen zur Wehr setzen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Tankstellenbetreiber mit verschiedenen Arten von Bewertungen konfrontiert sein können, darunter auch solche von echten Kunden. Häufig erreichen uns Anfragen von Tankstellenbetreibern, welche die Bewerter nicht identifizieren können, sei es, weil sie anonym bewertet haben oder der Name des Bewerters nicht bekannt ist. In solchen Fällen sprechen wir von sogenannten Fake-Bewertungen.

seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.drnewerla.de
E-Mail:
Die gute Nachricht:
Fake-Bewertungen müssen von Tankstellenbetreibern auf Google nicht hingenommen werden. Wenn eine Bewertung unbegründet ist und der Bewerter keinerlei geschäftlichen Kontakt mit dem Tankstellenbetreiber hatte, besteht die Möglichkeit, diese negative Bewertung zu entfernen.
Tankstellenbetreiber und negative Google Bewertungen: Wir stehen an Ihrer Seite.
Auch Ihnen helfen wir gerne dabei, negative Google Bewertungen und Rezensionen entfernen zu lassen. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Löschung unangemessener negativer Bewertungen von Tankstellenbetreibern auf Google ermöglicht eine hohe Erfolgsquote.
Kostenfreies Erstgespräch - Nehmen Sie Kontakt auf
Sie können uns gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Gemeinsam können wir besprechen, ob wir auch in Ihrem Fall erfolgreich negative Google Bewertungen entfernen können. Alternativ stehen wir Ihnen auch per E-Mail (info@drnewerla.de)zur Verfügung.
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zu einem erschwinglichen Festpreis an (beginnend ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer / ungerechtfertigter Google Bewertung/Rezension).
Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!
Falls Sie über eine Firmenrechtsschutzversicherung verfügen, kann diese in einigen Fällen sogar die Kosten unserer anwaltlichen Dienstleistung abdecken. Kontaktieren Sie uns gerne, um gemeinsam zu prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten in Ihrem Fall übernehmen kann.
Sind Sie als Tankstellenbetreiber von ungerechtfertigten negativen Google Bewertungen betroffen und möchten diese löschen lassen? Besuchen Sie unsere Webseite, um weitere Informationen zum Thema Entfernung von negativen Google Bewertungen zu erhalten: www.bewertungsbeseitiger.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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